Wieder einmal hat das Baselbieter Kantonsgericht entschieden, dass Alkohol-Testkäufe als unzulässige „verdeckte Ermittlung“ zu bewerten sind und nicht geeignet sind, die betreffenden Verkäufer zu bestrafen. Der Beweis für illegalen Verkauf sei rechtswidrig beschafft worden, da der Staat, ohne Anfangsverdacht, unbescholtene Bürger auf ihre Gesetzestreue geprüft hätte, indem er sie zur Tat verführt. Der jugendliche Testkäufer trete jeweils als tatprovozierende Person, als sogenannter agent provocateur, in Erscheinung.
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