Recht

Irreführend

Europäischer Gerichtshof verbietet deutschen Winzern Wein als "bekömmlich" zu vermarkten

Die Winzergenossenschaft "Weintor" aus Rheinland-Pfalz vermarktet Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“. Auf dem Etikett heißt es u. a.: „Zum milden Genuss wird er durch Anwendung unseres besonderen LO3-Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung.“ Die Halsschleife der Weinflaschen trägt den Aufdruck „Edition Mild bekömmlich“. Im Preisverzeichnis wird der Wein als „Edition Mild – sanfte Säure/bekömmlich“ bezeichnet. mehr...

Oberverwaltungsgericht entschied

Erfurter Verbot von Alkoholverzehr auf öffentlichen Plätzen unwirksam

Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat am 21. Juni in öffentlicher Sitzung über die im Jahr 2008 in die Stadtordnung der Stadt Erfurt eingefügte Bestimmung verhandelt, durch die in Teilen der Erfurter Altstadt das mit dem Verzehr von Alkohol verbundene Lagern von Personengruppen oder längere Verweilen einzelner Personen untersagt wird.  mehr...

Landessozialgericht Bayern

Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache kostet den Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Besteht der Versicherungsschutz aber auch, wenn Alkohol im Spiel ist? Dazu hat das Bayerische Landessozialgericht klargestellt: nur wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache feststeht, wird die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei.
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Zurich Gruppe

Alkoholgenuss kann Versicherungsschutz gefährden

Ob Karneval oder Fastnacht: Wenn die Fünfte Jahreszeit ihrem Höhepunkt entgegenschunkelt, fließt auch der Alkohol wieder in rauen Mengen. Die Zurich Versicherung in Deutschland weist darauf hin: Kommt es wegen Alkoholeinfluss zu Schlägereien oder Unfällen, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst und Andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen Versicherungsschutz. mehr...

Zweikomponenten-Cocktails

Schweiz: Bundesverwaltungsgericht stoppt Umgehungsversuch der Sonderbestimmung für Alcopops

Sie tragen bekannte Cocktailnamen wie «Tequila Sunrise», «Ladykiller» oder «Sex on the Beach». Sie bestehen aus einem Set mit zwei Getränkedosen – eine Dose mit einer Alkoholmischung die andere mit einer Süssgetränkemischung – sowie einem Shaker. Und sie werden in einer trendigen Verpackung mit Tragegriff angeboten. Fallen diese Getränke unter die normale Spirituosensteuer oder unter die Sondersteuer für Alcopops? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die süßen «Zweikomponenten-Cocktails» sind Alcopops. mehr...

Arbeitgeber muss Alkohol nicht unterbinden

Verkehrsunfall nach Alkoholkonsum in der Spätschicht: Hinterbliebene erhalten keine Unfallrente

Arbeitnehmer sind auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig ist. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat. Dies entschied in einem gestern veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. mehr...

Bundesverfassungsgericht

Zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme

Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr im Verzug) von der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Polizeibeamten getroffen werden. Die Beschwerdeführer in den zwei miteinander verbundenen Verfahren sind wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. mehr...

Bundesverwaltungsgericht wies Revisionen zurück

Beschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen in Frankenthal (Pfalz) zulässig

Die Anordnung der Stadt Frankenthal, nach der alkoholische Getränke an Tankstellen im Stadtgebiet nachts außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten nur an Reisende und nur in begrenzten Mengen verkauft werden dürfen, verstößt nicht gegen Bundesrecht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Revisionsverfahren entschieden. mehr...

Neu formulierte Rahmenbedingungen

Alkoholtestkäufe werden im Kanton St. Gallen weiter geführt

Die Staatsanwaltschaft hat zusammen mit der Kantonspolizei und den Suchtfachstellen entschieden, dass Alkoholtestkäufe im Kanton St. Gallen weiterhin durchgeführt werden. Die Zulässigkeit von Testkäufen war in letzter Zeit in andern Kantonen auf Grund eines Entscheides des Bundesgerichtes bestritten worden; die neu formulierten Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass Testkäufe in der in St. Gallen gewählten Form zulässig bleiben. mehr...

Praxis der EAV bestätigt

Schweiz: Erstes Bundesgerichtsurteil über Lockvogelangebote

Das Bundesgericht (BGer) hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2010 die Praxis der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) bei der Bekämpfung von Versprechen von Vergünstigungen für Spirituosen gutgeheissen. Das Urteil des BGer stützt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und schafft ein wichtiges Präjudiz. Zum ersten Mal äussern sich die Richter in Lausanne zum Thema Lockvogelangebote. Sie anerkennen die bisherige Praxis der EAV und bestärkt die Grundlage für eine wirksame Bekämpfung der Lockvogelpreise, mit denen zum Alkoholkonsum animiert wird. mehr...

Bundesverfassungsgericht entscheidet:

Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot erfolglos

Der am 1. März 2010 in Kraft getretene Paragraph 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) untersagt den Verkauf von alkoholischen Getränken in Ladengeschäften aller Art, darunter auch Tankstellenshops, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Ausgenommen von dem Verkaufsverbot sind Hofläden und Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Genossenschaften und Betrieben sowie auf Verkehrsflughäfen. mehr...

Universität Bonn

Studie entlarvt Ausreden von Alkoholsündern

Urintests auf bestimmte Abbauprodukte von Alkohol sind besser, als so mancher Alkoholsünder denkt: Sie lassen sich durch geringe Ethanolmengen, wie sie etwa in überreifen Bananen zu finden sind, kaum irritieren. Das zeigt eine Studie der Universität Bonn, die kürzlich im International Journal of Legal Medicine erschienen ist (doi: 10.1007/s00414-010-0511-z). Wer positiv auf Alkohol getestet wird, kann sich also künftig wohl nicht mehr damit herausreden, er habe etwas Falsches gegessen oder getrunken. mehr...

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