Pressemitteilung der ABDA
Bei Arzneimitteln für Kinder auf Alkoholgehalt achten
Pressemitteilung der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
Berlin, 18. März 2009 - Bei Kindern werden oft flüssige Medikamente wie Lösungen angewendet, da sie leicht zu schlucken und genau zu dosieren sind. Einige flüssige Arzneimittel enthalten Alkohol als Lösungs- und Konservierungsmittel, vor allem pflanzliche Extrakte. "Einige sind daher nicht für die Anwendung bei Kindern bestimmt. Eltern sollten sich beim Apotheker informieren, welches Medikament für ihr Kind am besten geeignet ist. Wenn möglich, wird der Apotheker alkoholfreie Alternativen empfehlen", so Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Hersteller von Medikamenten müssen auf den Alkoholgehalt hinweisen, wenn eine Einzeldosis mindestens 0,05 Gramm Alkohol enthält. Bei Arzneimitteln, die mehr als 0,5 Gramm Alkohol pro Einzeldosis nach Dosierungsangabe enthalten, besteht für Kinder ein gesundheitliches Risiko, zumal die Arzneimittel zum Teil mehrmals am Tag eingenommen werden müssen. Dieses muss auch im Beipackzettel vermerkt sein. Zum Vergleich: 0,1 Liter Apfelsaft enthalten etwa 0,4 Gramm und 0,1 Liter Bier knapp 5 Gramm Alkohol. Arzneimittel, bei denen eine Einzeldosis mehr als 3 Gramm Alkohol enthält, sollten Kinder nicht einnehmen.
(Quelle: ABDA)
(Bildnachweis: ABDA)
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