München: MVG-Medieninformation
Alkohol-Konsumverbot in U-Bahn, Bus und Tram
München. In den MVG-Verkehrsmitteln U-Bahn, Bus und Tram darf ab 1.
August kein Alkohol mehr getrunken werden. Gleiches gilt für die
Buslinien des MVV-Regionalbusverkehrs.
Ein entsprechendes Verbot wurde in den Beförderungsbedingungen verankert, und zwar in § 2 (Verhalten der Fahrgäste). Es ergänzt das bereits bestehende Alkohol-
Konsumverbot für die U-Bahn-Anlagen. In den Münchner U-Bahnhöfen
dürfen alkoholische Getränke bereits seit Februar 2009 nicht mehr
konsumiert werden. Dort ergibt sich das Verbot aus der Hausordnung.
Ausgangspunkt für die neuen Bestimmungen war eine umfassende
Studie zum Thema „Subjektive Sicherheit in der Münchner U-Bahn“. Sie
hatte unter anderem ergeben, dass sich viele MVG-Kunden (besonders
Frauen) durch betrunkene bzw. Alkohol konsumierende Fahrgäste
verunsichert fühlen – und zwar auch solche, die zu den 93Prozent der
Fahrgäste gehören, die sich in der U-Bahn prinzipiell sicher fühlen.
Eine weitere repräsentative Befragung im Frühjahr 2009 hatte zudem
gezeigt, dass 83 Prozent aller Befragten das damals gerade eingeführte
Konsumverbot für die U-Bahnanlagen gut oder sehr gut finden. Lediglich
8 Prozent beurteilten die neue Regelung negativ. Zwei Drittel (66 Prozent) aller
Befragten gaben an, sich durch Personen, die in U-Bahnzügen Alkohol
konsumieren, belästigt zu fühlen; 28 Prozent sogar sehr.
Mit dem nun konsequent und wie angekündigt umgesetzten Konsumverbot im gesamten U-Bahn-, Bus und Trambereich entspricht die MVG somit dem Willen der großen Mehrheit ihrer Kunden.
(Quelle: MVG Medien-Information)


