Freitag, 10. Februar 2012

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab

Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg verfassungsgemäß

Der am 1. März 2010 in Kraft getretene § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) untersagt - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - den Verkauf von alkoholischen Getränken in Ladengeschäften aller Art sowie unter anderem auch in Tankstellen, Bahnhöfen, Kiosken und Basaren in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), in die dadurch, dass er in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr am käuflichen Erwerb alkoholhaltiger Getränke gehindert sei, ungerechtfertigt eingegriffen werde. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie hat keine grundsätzliche Bedeutung. Eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG durch die angegriffene Regelung ist nicht ersichtlich. Die beschränkende Verkaufsregelung greift zwar in die allgemeine Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers ein. Eine Verletzung dieses Grundrechts liegt jedoch nicht vor, da die Vorschrift in formeller und materieller Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und insbesondere nicht gegen das Übermaßverbot verstößt.

Mit dem Verkaufsverbot verfolgt der Landesgesetzgeber das Ziel, einer vor allem während der Nachtzeit zu verzeichnenden Zunahme alkoholbedingter Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren zu begegnen. Hierbei handelt es sich um wichtige Gemeinwohlbelange, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen. Die Einschränkung der Alkoholverkaufszeiten führt zu einer Eindämmung übermäßigen Alkoholkonsums, der gerade durch die jederzeitige Verfügbarkeit gefördert wird.

Lediglich temporäre Verkaufs- oder Konsumverbote durch Einzelverfügung der Ortspolizeibehörden wären kein milderes Mittel, das die Erforderlichkeit der angegriffenen Regelung entfallen ließe. Derartige polizeirechtliche Maßnahmen wären bereits aufgrund ihrer örtlichen Begrenztheit nicht gleichermaßen wirksam. Durch die angegriffene Regelung ist der Beschwerdeführer auch nicht unzumutbar beeinträchtigt. Der Einschränkung seiner Handlungsfreiheit stehen die Schutzgüter der Gesundheit sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegenüber, denen ein hoher Stellenwert zukommt.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Beschwerdeführer auch während der Verkaufsverbotszeiten ein Konsum vorab erworbener alkoholischer Getränke ebenso wenig verwehrt ist wie der Genuss dieser Getränke in Gaststätten und sonstigen privilegierten Verkaufsstellen, ist die angegriffene Regelung verhältnismäßig.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts)
 

siehe auch:

03.03.11
Nächtliches Verkaufsverbot
"Zum Schutz Jugendlicher vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren darf es in den Nachtstunden nicht länger erlaubt sein, uneingeschränkt Alkohol zu erwerben", so der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbü...
05.12.10
Stuttgarter Nachrichten:
Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, haben die Grünen in Baden-Württemberg bei ihrem Parteitag  am Sonntag einen Passus in ihr Landtagswahlprogramm aufgenommen, der vorsieht, dass das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot...
04.11.09
Baden-Württemberg
Der baden-württembergische Landtag hat heute mit den mehrheitlichen Stimmen der regierenden CDU/FDP-Fraktion und der oppositionellen SPD-Fraktion das nächtliche Alkoholverbot beschlossen. Zwei Abgeordnete der FDP und die geschlossene Gr...
31.07.09
Nächtliches Verkaufsverbot
Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause beriet der baden-würrtembergische Landtag in der der ersten Lesung über das geplante nächtliche Verkaufsverbot an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten.
09.02.12
Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, dass zukünftig in Hessen zwischen 22 und 5 Uhr im Einzelhandel (inklusive Tankstellen und Kioske) kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Dazu haben die Sozialdemokraten einen...
16.08.11
Webtipp "Nürnberger Nachrichten"
"Die Forderung nach einer Verlängerung der Sperrzeit wird lauter: CSU-Landtagsabgeordneter Hermann Imhof setzt sich angesichts von Alkohol-Exzessen bei Jugendlichen ebenso dafür ein wie die Polizei."[...] bei "Nü...
07.07.11
Ab 0,5(!) Volumenprozent ist Schluss
Der Onlinedienst "Russland Aktuell" meldet, dass die Duma, das russische Parlament, plant, den freien Verkauf von alkoholischen Getränken weiter einzuschränken. Das nächtliche Verkaufsverbot soll in Zukunft nicht mehr nur f...
06.04.11
Webtipp: Nürnberger Zeitung
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stößt bei seinem Kampf gegen nächtlichen Alkoholmissbrauch weiterhin auf Widerstand des Koalitionspartners FDP. bei der "Nürnberger Zeitung" weiterlesen
27.03.11
Webtipp
"Stadtrat will kein Verbot auf Trams. Bei der Regelung, wie der nächtliche Verkauf an Tankstellen eingeschränkt werden könnte, wird Freistaat in die Pflicht genommen." [...] bei "Augsburger Allgemeine" weiterlesen