Gegen Änderung des Polizeigesetzes

Baden-Württemberg: FDP gegen Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Der FDP-Landesvorstand hat an diesem Wochenende einen Beschluss gefasst, in dem sie eine vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes ablehnt, welche Kommunen erlauben soll, „präventiv“ allgemeine Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen.

Derartige Verbotsregelungen seien  allenfalls dazu geeignet, Symptome zu bekämpfen oder Probleme zu verlagern, ohne die Ursachen wirksam anzugehen, heisst es in dem Beschluss. Sie sehen die Grundrechte aller Betroffenen ohne Abwägung beschnitten, und der einzelne würde unter Generalverdacht stehen.

Die FDP vertritt damit den Standpunkt der Richter, die Ende Juli 2009 das Alkoholverbot in Freiburg kippten. Diese hatten aber auch betont, dass die Länder durchaus andere Rechtsgrundlagen schaffen könnten, um solche Verbote auzusprechen. Die FDP  lehnt nun eine Änderung des Polizeigesetzes ab, welche Kommunen erlauben soll, „präventiv“ allgemeine Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen.

Es sei Aufgabe der örtlichen Polizei, die jeweilige Situation zu beurteilen und gegebenenfalls durch die Anordnung eines Platzverweises oder einer Ingewahrsamnahme die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen.
(Quelle: Pressemitteilung der FDP - Baden-Württemberg)