Freitag, 10. Februar 2012

Mitgebrachter Alkohol wird abgenommen

Delmenhorst: Gemeinsame Jugendschutzkontrollen der Stadt und der Polizei beim diesjährigen Stadtfest

Auch in diesem Jahr werden Mitarbeiter der Stadt Delmenhorst und der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land beim Stadtfest (11. - 13. Juni 2010) präsent sein, um die Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen - z.B. bei der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche - zu überprüfen. Aber nicht nur Gewerbetreibende stehen im Fokus der Kontrollen.

Auch Jugendliche, die alkoholische Getränke zum Stadtfest mitbringen, werden angesprochen und kontrolliert. Sie müssen damit rechnen, dass ihnen branntweinhaltige Getränke wie z.B. Wodka oder alle anderen alkoholischen Getränke, für deren Konsum sie das erforderliche Alter noch nicht erreicht habe, abgenommen werden Die Eltern werden zusätzlich entsprechend informiert. In Fällen von übermäßigem Alkoholkonsum werden die Eltern aufgefordert, ihre Kinder sofort vom Stadtfest abzuholen.

Mit ihrem Einsatz beim Stadtfest wollen Stadt und Polizei den übermäßigen Alkoholkonsum unter Jugendlichen eindämmen und damit auch alkoholbedingten Straftaten wie z.B. Körperverletzungsdelikten und Sachbeschädigungen entgegenwirken. Bekanntlich steigt die Gefahr, Opfer oder auch Täter einer Straftat zu werden mit dem Alkoholpegel.

Der maßvolle Umgang mit Alkohol muss von jungen Menschen allerdings erst gelernt werden. Gerade Eltern haben in dieser Beziehung Vorbildcharakter und beeinflussen mit ihrem eigenen Konsumverhalten die Einstellung des Nachwuchses zum Alkohol. Größere Veranstaltungen wie z.B. das Stadtfest am Wochenende bieten sich dazu an, das Thema Alkohol noch mal mit den Kindern zu besprechen. Eine konsequente Haltung seitens der Eltern und klare Absprachen tragen dazu bei, dass Minderjährige nicht über ihre persönliche Grenze hinaus trinken.

Neben den Erziehungsberechtigten tragen auch Gewerbetreibende eine besondere Verantwortung gegenüber den jungen Festbesuchern. Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass alkoholhaltige Getränke wie z.B. Bier, Wein und Sekt erst an Personen abgegeben werden dürfen, die bereits 16 Jahre alt sind. Branntweinhaltige Getränke und Zigaretten gehören gar nicht in die Hände von Jugendlichen. Eine Abgabe an Minderjährige ist verboten und wird im Regelfall mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet. Ebenso verhält es sich mit erwachsenen Personen, die durch ihr Handeln den widerrechtlichen Alkoholkonsum von Minderjährigen in der Öffentlichkeit herbeiführen oder fördern, indem sie z.B. Alkohol für Jugendliche besorgen und aushändigen. Auch hier droht ein Bußgeld.

Um alle gewerblichen Akteure beim diesjährigen Stadtfest für die geltenden Jugendschutz-bestimmungen zu sensibilisieren, werden Mitarbeiter der Stadt und der Polizei am Freitagvormittag auf dem Festplatz das Gespräch mit Standbetreibern suchen und Informationsmaterial verteilen.
(Quelle: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land)

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