Baden-Württemberg

"Der Versuch einiger Tankstellen, das Alkoholverkaufsverbot zu umgehen, geht ins Leere"

Innenminister Heribert Rech hat den Versuch einiger Tankstellen, das nächtliche Alkoholverkaufsverbot zu umgehen, als untauglich bezeichnet. „Die Aktion findiger Tankstellenbesitzer geht ins Leere. Es bleibt dabei: Von 22 Uhr bis fünf Uhr morgens ist der Verkauf von Alkohol verboten“, sagte Rech am Donnerstag, 25. März 2010, in Stuttgart.

Ein Verkauf umfasst den Abschluss des Kaufvertrags, die Bezahlung und die Mitnahme der Ware durch den Kunden. „Da der Verkauf von alkoholischen Getränken ab 22.00 Uhr verboten ist, kann eine bestellte, bezahlte und deponierte Ware - in diesem Fall alkoholische Getränke - auch nicht mehr abgeholt werden“, betonte Rech. Das Innenministerium gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden solche Umgehungsversuche unterbinden werden.

Aral-Tankstellen versuchen seit Kurzem das nächtliche Verkaufsverbot mit einem Trick zu umgehen: „Zuerst kaufen und bezahlen. Später abholen!“, heisst das Angebot der Tankstellen. Demnach kann der Kunde Wein und Schnaps tagsüber aussuchen, gleich bezahlen und später auch zu Zeiten abholen, in denen das Verkaufsverbot gilt.
(Quellen: Innenministerium Baden Württemberg, swr.de)