Ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein

"Don`t drink and drive" gilt auch für Radfahrer

Der Grundsatz "Don`t drink and drive" gilt auch für Radfahrer. Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zueinander. Das zeigte am Donnerstag ein schwerer Alleinunfall eines alkoholisierten Radfahrers in Bielefeld. Am frühen Abend befuhr der 48-jährige Alkoholisierte mit seinem Rad die Artur-Ladebeck-Straße in Richtung Innenstadt. In Höhe Einmündung Martiniweg fuhr er vermutlich gegen die Bordsteinkante und kam zu Fall. Er verletzte sich so schwer, dass er stationär im Krankenhaus verblieb.

Dem Radfahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Ebenfalls am Donnerstag fiel der Bielefelder Polizei gegen 15 Uhr ein Radfahrer auf, der das Rotlicht einer Ampel am Willy-Brandt-Platz nicht beachtete. Deshalb wurde der 42-jährige Radfahrer angehalten und kontrolliert. Weil der Radfahrer nach Alkohol roch, wurde ein Alcotest durchgeführt. Das Ergebnis lag noch deutlich unter 1,6 Promille, so dass keine Blutprobe fällig war. Es blieb zunächst bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Der Radfahrer versprach, nicht mehr weiter zu fahren und sein Fahrrad zu schieben. Etwa anderthalb Stunden später führten die Beamten auf der Heeper Straße eine Verkehrskontrolle durch, als besagter Radfahrer mit deutlichen Schlangenlinien auf sie zu kam. Er hatte die Zwischenzeit offenbar genutzt, um "nachzutanken". Ein durchgeführter Alcotest lag über 1,6 Promille, woraufhin dem 42-Jährigen eine Blutprobe entnommen wurde.

Die Polizei weist darauf hin: Unter Alkoholeinfluss können am Fahrbahnrand stehende oder erscheinende Gefahrenquellen und entgegenkommende Fahrzeuge nur vermindert wahrgenommen werden. Mit zunehmendem Promille-Wert wird das Blickfeld immer enger (Tunnelblick). Die Anpassungsfähigkeit des Auges ist erheblich herabgesetzt und das Farbsehen ebenfalls gestört. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass Ampeln, Bremslichter und Verkehrszeichen übersehen oder verspätet wahrgenommen werden. Ab 1,6 Promille sind Sie als Radfahrer absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat! Die Folgen können Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug sein. Bereits ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen oder beim Verursachen eines Unfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden.
(Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld)