Verlängerung des Aktionsplans
Drogenbeauftragte und Tankenstellenverband wollen nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot verhindern
Die Drogenbeauftrage Mechthild Dyckmans hat mit dem Tankstellenverband eine Vereinbarung verlängert, durch die weitere Alkoholverkaufsverbote für Tankstellen verhindert werden sollen. Sie führt einen Aktionsplan weiter, der von ihrer glücklosen Vorgängerin Sabine Bätzing iniitiert worden ist.
Der "Aktionsplan für verstärkten Jugendschutz der Tankstellenverbände" wurde bereits im März letzten Jahres verkündet und stieß von Anfang an auf die Kritik der Fachleute:
"Wo sind wir denn, dass man Lob bekommt, wenn man freiwillig Gesetze einhält?" reagierte der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, Raphael Gaßmann. Der Chef der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, kritisierte damals: "Wieder einmal soll der Grundsatz der Freiwilligkeit, der schon seit Jahren entgegen anderslautender Versprechungen nicht funktioniert, gesetzliche Maßnahmen ersetzen."
Bereits damals war der Aktionsplan als Gegenmanöver zum geplanten nächtlichen Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg geplant. Die Schwaben haben dennoch Ernst gemacht, und einige Bundesländer erwägen, es ihnen gleichzutun, wenn erste Ergebisse vorliegen. Mit vorschnellen Erfolgen wird hier nicht geprotzt: die Auswirkungen des Verbots werden über drei Jahre verfolgt und evaluiert.
Im Gegensatz dazu feiert die Drogenbeauftragte bereits jetzt, zusammen mit der Tankstellenlobby, den Aktionsplan als "großen Erfolg für den Jugendschutz"; lediglich, weil eine nicht unerhebliche Zahl von Angestellten bei Schulungen mitgemacht hat. Der gleiche "große Erfolg" wurde vermeldet, als die Selbstverpflichtung des Einzelhandels verkündet wurde.
Will man diese angeblichen Erfolge an der Wirkung messen, schaut das Ergebins anders aus. Die bei Testkäufen festgestellten Verfehlungen sind weiterhin schlichtweg katastrophal. Und Immer mehr Kinder und Jugendliche werden mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Gute Zahlen sehen anders aus.
Abgesehen von der Wirkungslosigkeit der Selbstkontrolle beim Verkauf von Alkohol an Jugendliche, muss auch auf etwas anderes hingewiesen werden:
Alkoholverkauf an Tankstellen ist nicht nur ein Problem des Jugendschutzes. Alkohol hat an Tankstellen prinzipiell nichts verloren. Hier sollen Autos tanken und nicht die Fahrer. Oder (hier zitieren wir wieder Raphael Gaßmann) :"Die Erkenntnis, dass Alkohol an Tankstellen gehört wie Handgranaten in Spielzeuggeschäfte, setzt sich - langsam aber sicher - parteiübergreifend durch."
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