VGH-Urteil
Freiburg: Alkoholverbot gekippt
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die von der Stadt Freiburg ausgesprochenen Alkoholverbote für rechtswidrig erklärt. Den Richtern war die Verordnung schlichtweg zu pauschal, da solche Verbote nur ausgesprochen werden dürften, wenn von jedem "Normadressaten" eine Gefahr ausginge.
"Die enthemmende Wirkung des Alkohols kann zu aggressivem Verhalten führen", erklärte VGH-Präsident Karl-Heinz Weingärtner, "aber nicht bei jedem."
Demnach müssten "hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die an den Wochenendnächten im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden", so das Gericht. Es betonte aber auch, dass die Länder durchaus eine andere Rechtsgrundlagen für solche Verbote schaffen könnte. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) hat seine Bereitschaft dazu bereits erklärt.
Freiburg war die erste deutsche Stadt, die im Kampf gegen Kriminalität und Gewalt ein Alkoholverbot einführte. Seit Sommer 2008 war es untersagt, in dem Kneipen- und Diskothekenviertel in der Innenstadt - dem sog. "Bermudadreieck" - im Freien alkoholische Getränke zu konsumieren oder mit sich zu führen. Das Verbot galt in den Nächten von Freitag bis Montag, jeweils von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und für die Nacht vor einem gesetzlichen Feiertag. Wer hiergegen verstieß, musste mit einem Bußgeld rechnen.
Polizeiangaben zufolge war bereits in den ersten Monaten nach Einführung des Verbots die Zahl der Gewalttaten im Bermudadreieck um 16 Prozent gesunken.
Die Polizeigewerkschaft bezeichnete das Urteil als unverständlich. Der Referatsleiter Suchtprävention der Bundeszentrale, Peter Lang, sprach im Interview der „Frankfurter Rundschau“ von einem „verheerenden Signal“.
Auch Städte in anderen Bundesländern sehen nun ihre Verordnungen oder Pläne gefährdet, wie z.B. Magdeburg und Haldensleben in Sachsen-Anhalt oder Düsseldorf, Aachen und Soest in NRW. Dabei ist nicht gesichert, dass die Gerichte in anderen Bundesländern dem Mannheimer Urteil folgen. Gerd Landsberg vom Deutschen Städtebund rät anderen Kommunen mit ähnlichen Verboten, erst einmal abzuwarten.
Chronologie: Alkoholverbot in Freiburg
Das Urteil im Wortlaut
(Quellen: Focus Online, Welt Online, stern.de, heute.de, Bietigheimer Zeitung)


