Schweiz
Gemeinde Schwyz für nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot für Tankstellen-Shops
Mit der Totalrevision des Gastgewerbegesetzes zielt der Kanton Schwyz auf eine starke Ausweitung des Jugendschutzes, beispielsweise mit der Einführung eines „Sirup-Artikels“ oder der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Alkohol-Testkäufen. Auch kann vor der Erteilung einer Gastgewerbe- oder Anlassbewilligung die Einreichung eines Jugendschutz-Konzeptes verlangt werden. All diesen Möglichkeiten stimmt der Gemeinderat Schwyz in seiner Vernehmlassung zu.
Er spricht sich zwar entgegen einzelnen eingegangenen Vorschlägen gegen ein generelles Alkoholausschank-Verbot an Personen unter 18 Jahren aus. Der Hebel sei andernorts anzusetzen, nämlich beim nächtlichen Verkauf von alkoholischen Getränken „über d Gass“.
Der Gemeinderat Schwyz spricht sich deshalb dafür aus, dass auf kantonaler Ebene ein beschränktes Verkaufsverbot für alkoholische Getränke ausgesprochen wird: an Tankstellen-Shops sei der Alkoholverkauf grundsätzlich zwischen 20.00 und 08.00 Uhr zu verbieten. Leider nämlich hätten Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Jahre gezeigt, dass sich vor allem Jugendliche jeweilen an diesen Verkaufsstellen mit Alkoholika eingedeckt hatten. Im Interesse der Gesundheit von Jugendlichen, aber auch des Schutzes von Ruhe und Ordnung sei diese Einschränkung in die Gewerbefreiheit zu verantworten.
(Quelle: Pressemitteilung der Gemeinde Schwyz)
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