Nächtliches Verkaufsverbot

Hesssischer Städtetag regt zur Einschränkung des Alkoholmissbrauchs eine Beschränkung der Verkaufszeiten an

"Zum Schutz Jugendlicher vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren darf es in den Nachtstunden nicht länger erlaubt sein, uneingeschränkt Alkohol zu erwerben", so der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Stefan Gieltowski aus Rüsselsheim. Dies ist u.a. ein Ergebnis der Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages heute in Fulda.

Zwar solle nach dem Entwurf des Sozialministeriums zum Ladenöffnungsgesetz der Begriff "Reisebedarf" so konkretisiert werden, dass beispielsweise Lebens- und Genussmittel nur "in kleinen Mengen" verkauft werden dürfen. Tankstellen dürften aber weiterhin rund um die Uhr hochprozentige Spirituosen verkaufen. Gieltowski verweist auf die seit 2010 in Baden-Württemberg geltende Rechtslage, nach der den Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes generell der Alkoholverkauf von 22.00 bis 5.00 Uhr verboten ist. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz läuft zum 31.12.2011 aus. 

Die meisten Städte in Hessen haben kommunale Kriminalpräventionsräte. Ein wichtiges Themenfeld dort ist der steigende Alkoholmissbrauch, der nicht nur bei Kindern und Jugendlichen festzustellen ist. Polizeibehörden und Bürger tragen vermehrt den Wunsch an die Kommunen heran, durch flankierende gewerbe- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen den Alkoholkonsum an kritischen Orten einzudämmen. 

Eine gesetzliche Grundlage im Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) für sog. Alkoholverbotszonen hatte der Hessische Städtetag in der Anhörung zum HSOG im September 2009 ohne Erfolg  vorgeschlagen. Derzeit behelfen sich die Kommunen mit zeitlich und räumlich begrenzten Allgemeinverfügungen, um Alkoholkonsum an  öffentlichen Plätzen zu verbieten.
(Quelle: Hessischer Städtetag)