Vorstellung des Jahrbuchs Sucht 2010

Hilfen für Suchtkranke haben hohe Qualität

Abhängigkeit muss nicht zum individuellen Drama werden. Deutschland bietet ein differenziertes, wirksames, leistungsfähiges und vernetztes Angebot der Hilfen mit dem Ziel, Abhängigkeitserkrankungen effektiv zu überwinden. Mehr als 1.200 Beratungsstellen, 12.000 Therapieplätze und 10.000 Selbsthilfegruppen bilden Eckpunkte einer Suchthilfe, die sehr wirksam ist - für deren Leistungen aber niemand bezahlen will.

Tabak, Alkohol und illegale Drogen können krank machen: Körperlich krank, psychisch krank, abhängigkeitskrank.  Die Versorgung abhängigkeitskranker Menschen in Deutschland ist durch die Sozialgesetzbücher abgesichert, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken. Ihre Ausgestaltung wird überwiegend von gemeinnützigen Vereinen und Gesellschaften in Deutschland in einem differenzierten Hilfesystem umgesetzt: Einrichtungsträger überwiegend aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege vernetzt mit den suchtmedizinischen Angeboten der Psychiatrie stehen für Beratung, ambulante und stationäre Behandlung, für Suchtselbsthilfe und suchtpräventive Maßnahmen bei Suchtproblemen.

Differenziertes Hilfesystem
Um Betroffene zu erreichen, sind in 450 „niedrigschwelligen Angeboten“ einfache Hilfen zum Überleben in Tagestreffs, Notschlafstellen oder Drogenkonsumräumen vorhanden. In mehr als 1.200 Beratungsstellen werden gemeinsam mit den Betroffenen Hilfepläne entwickelt, um Gefährdung und Abhängigkeit zu überwinden. Jährlich nutzen etwa 300.000 Personen dieses Angebot jährlich oder nehmen Kontakt über eines der 33 Onlineangebote auf.

Voraussetzung für weitere Hilfen ist bei Abhängigkeit von Alkohol oder illegalen Drogen der qualifizierte Entzug, für den 6.500 Plätze in über 200 Einrichtungen zur Verfügung stehen. Durch die Suchttherapie sollen Menschen wieder arbeitsfähig werden. Sozialrechtlich ist das eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation in Verantwortung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesweit stehen ca. 12.000 Plätze in Therapieeinrichtungen zur Verfügung, die von ca. 70.000 Betroffenen genutzt wurden.

Knapp 500 Einrichtungen haben die Erlaubnis, ambulante Therapien anzubieten. Für abhängigkeitskranke Menschen ist es wichtig, Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Alltagsaufgaben zu bekommen. Dafür gibt es fast 300 Angebote des Betreuten Wohnens mit ca. 7.500 Plätzen aber auch 200 Wohnprojekte für chronisch mehrfach abhängige Menschen.  Zur Verbesserung der „autonomen Lebenspraxis“ abhängigkeitskranker Menschen sind wohnortnahe Selbsthilfeangebote Standard. Hier rechnen die Fachleute mit ca. 10.000 Gruppen mit etwa 150.000 Beteiligten.

Viele Leistungen für Drogenabhängige
Suchthilfe ist in Deutschland eng untereinander aber auch mit anderen Arbeitsfeldern vernetzt. Hervorzuheben ist hierbei die Querschnittsaufgabe der Substitution gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten, in der rund 72.000 Opiatabhängige registriert sind.

Gerade für Menschen mit Problemen durch illegale Substanzen ist das Hilfesystem in den letzten 40 Jahren gut entwickelt worden. Über 100 spezialisierte Drogenberatungsstellen, mehr als 1.500 Plätze für die Entgiftung von Drogen, 4.000 stationäre Therapieplätze und über 2.500 Plätze in Einrichtungen der Eingliederungshilfe stehen für Drogenabhängige zur Verfügung und eine Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe schafft gute Grundlagen, um auch junge Menschen zu erreichen. Suchthilfe fördert also durch ein intelligent strukturiertes und differenziertes Hilfesystem die Teilhabe betroffener Menschen selbst oder im Verbund mit anderen.

Dieses „Verbundsystem der Hilfen“ ist weltweit nicht nur nahezu einzigartig, sondern auch durch ständige Fortbildung der Fachkräfte und erheblichen Anstrengungen in der Sicherung der Qualität bemerkenswert erfolgreich, was durch die „Deutsche Suchthilfestatistik“ ausgewiesen wird. Die Flexibilität der Bedarfssicherung wird eindrucksvoll durch das Bundesmodellprojekt „AVerCa“ für Cannabis missbrauchende Jugendliche bestätigt. Innerhalb weniger Monate wurde eine effektive Versorgungsstruktur zur Früherkennung und Frühintervention entwickelt.

Finanzierungsprobleme belasten
DHS-Vorstandsmitglied Jost Leune, im Hauptberuf für den Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. tätig, erläutert dazu, dass bei der Finanzierung der Suchthilfe sich die Geldgeber einig scheinen: „Bezahlen sollen immer die anderen! Kommunen, Länder, Sozialversicherungen, Jugend- und Sozialhilfe schieben sich die Verantwortung für die Finanzierung des Hilfesystems zu. Nur selten gibt es eindeutig gesetzliche Grundlagen wie der der medizinischen Rehabilitation, die aber auch erst nach Antrag bewilligt wird - oder auch nicht.“

Wir haben die unglaubliche Situation, dass Suchthilfeträger (z. T. mit mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) auf der Grundlage von jederzeit widerrufbaren Zuschüssen arbeiten müssen, die dabei immer auch nur einen Teil der Kosten decken. Von den Kommunen fordern wir längerfristige vertragliche Regelungen, die die Arbeit zumindest befristet verlässlicher machen. Die Bundesländer müssen Kontinuität beweisen und dürfen die Zuständigkeit für die Suchtprävention und Suchthilfe im Rahmen ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung nicht unbesehen an die Kommunen delegieren.

Jugend- und Sozialhilfe haben wichtige Aufgaben bei der Erziehung und Unterstützung junger Menschen und der (Wieder-)Eingliederung der älteren. Sie müssen die Leistungen, auf die ein sozialrechtlicher Anspruch besteht im Rahmen der Hilfeplanung auch zu Verfügung stellen und dürfen sich nicht wegen vermeintlicher Haushaltslücken zurückziehen. An alle Entscheidungsträger geht die Forderung, sich den Erfordernissen des immer noch tabubehafteten Suchtproblems zu stellen.
(Quelle: Pressemitteilung der DHS)