Baden-Württemberg: Alkoholverkaufsverbot tritt am 1. März in Kraft
Innenminister Heribert Rech: „Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen“
„Nächtliche Alkoholgelage in der Öffentlichkeit sind sehr häufig Ursache für Pöbeleien, Schlägereien und andere gewalttätige Straftaten. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot wird einen wichtigen Beitrag leisten, um den Alkoholmissbrauch und damit Gewalt und Aggression einzudämmen und die Sicherheit zu erhöhen.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Freitag, 19. Februar 2010, in Stuttgart.
Ab dem 1. März 2010 dürften an sämtlichen Verkaufsstellen - wie im Gesetz über die Ladenöffnung ausgeführt - in Baden-Württemberg in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden. Zu den Verkaufsstellen zählten Ladengeschäfte aller Art, Tankstellen, aber auch sonstige Verkaufsstände oder Kioske. „Mit dem Gesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, nächtlichen alkoholbedingten Straftaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum wirksamer entgegenzutreten. Gleichzeitig wollen wir besonders junge Leute vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren schützen, die gerade auch vom in den Nachtstunden jederzeit möglichen Erwerb von Alkohol ausgehen“, so Rech.
Ausgenommen von dem Verbot seien Hofläden, Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben und Genossenschaften und auf Verkehrsflughäfen innerhalb der Terminals. Die Regierungspräsidien könnten auf Antrag weitere Ausnahmen, beispielsweise bei örtlichen Festen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen wie etwa „langen Verkaufsnächten“ zulassen, wenn dabei die Ziele des Gesetzes gewahrt blieben. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Gaststätten werde durch das Alkoholverkaufsverbot nicht berührt. Das gelte auch für den sogenannten Gassenschank.
(Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg)
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