Landratsamt schafft Rahmenbdingungen
Jetzt auch Alkohol-Testkäufe im Landkreis Karlsruhe
Zu einer effektiven Suchtprävention gehört nicht nur die Aufklärung über die Gefahren von Suchtmittelmissbrauch, sondern auch die Überwachung und Durchsetzung von Jugendschutzbestimmungen, wie sie z.B. für den Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren gelten, wonach eine Abgabe an Personen unter 18-Jährige verboten ist. „Es widerspricht sämtlichen Präventionsbemühungen, wenn sich Kinder und Jugendliche in Läden und Tankstellen problemlos mit Zigaretten und Alkohol eindecken können“ sagte Landrat Dr. Schnaudigel.
Aus diesem Grund schließe sich der Landkreis in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe und der Polizei Empfehlungen der Bundes- und Landesregierung an, sogenannte „Testkäufe“ durchzuführen. Besonders geschulte Jugendliche versuchen dabei unter Beobachtung von zivilen Polizeikräften, ganz offiziell und unter Nennung ihres Alters Zigaretten und Alkohol zu kaufen. Sollte dies gelingen, erfolgt eine sofortige Ansprache des Verkaufspersonals bzw. des Ladeneigentümers, dem sich ein Bußgeldverfahren anschließt. Der Landkreis gibt jedoch nur den Rahmen vor; die letztliche Entscheidung, ob Testkäufe tatsächlich durchgeführt werden, obliegt den Ordnungsämtern der Gemeinden.
Die Testkäufe sind nur einer von vielen Bausteinen des kreisweiten Aktionsprogramms „Wegschauen ist keine Lösung“, die auf verschiedenen Ebenen versucht, gegen Suchtmittelmissbrauch vorzugehen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dankte den Städten und Gemeinden sowie insbesondere der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Kreistages, die sich sehr aktiv engagieren. Im Hinblick auf die neue Landesregierung sprach er sich auch für die Schaffung einer gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Kommunen aus, um bestimmte örtliche Bereiche mit Alkoholverboten zu belegen.
Einen präventiven Charakter hat auch die Sozialarbeit an Schulen. Der Landkreis führt sie an allen seiner eigenen Berufsschulen durch. Darüber hinaus fördert der Kreis auch weiterhin die Sozialarbeit an Schulen in den Städten und Gemeinden. Nachdem der Kreistag für einen Zeitraum von einem Jahr die Förderung auch auf die Realschulen und Gymnasien ausgedehnt und den Gesamtförderbetrag auf 404.000 EUR festgelegt hatte, beschloss er nun die entsprechend modifizierten Fördergrundsätze. Für das kommende Jahr 2012 wird jede zur Förderung angemeldete Schulsozialarbeiterstelle mit rund 15.000 EUR bezuschusst.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Karlsruhe)


