Österreich
Jugendschutz: Einen Schritt weiter, aber noch nicht am Ziel
Der Bund und die Länder sind auf dem Weg zu einer 15a-B-VG-Vereinbarung mit dem Ziel einheitlicher Bestimmungen im Jugendschutz einen Schritt voran gekommen, aber noch nicht am Ziel. So resümierte Landesrätin von Vorarlberg, Greti Schmid, gemeinsam mit Bundesminister Reinhold Mitterlehner und Staatssekretärin Verena Remler das Ergebnis der Gespräche der LandesjugendreferentInnenkonferenz in Dornbirn.
Eine grundsätzliche Einigung wurde – vor dem Hintergrund von bisher neun unterschiedlichen Regelungen – hinsichtlich des Alkoholkonsums von Jugendlichen erzielt. Vereinbart wurde die Festlegung der Altersgrenze für den Konsum, Besitz und Erwerb von hochprozentigen/gebrannten alkoholischen Getränken (einschließlich Mischgetränke) mit 18 Jahren bei gleichzeitiger Ermöglichung der Absenkung der Altersgrenze auf 16 Jahre in einzelnen Ländern.
Bezüglich der für Jugendliche erlaubten nächtlichen Ausgehzeiten, die bisher ebenfalls in den Ländern unterschiedlich geregelt sind, wird in den nächsten Monaten eine weitere Gesprächsrunde stattfinden. Landesrätin Schmid: "Es entspricht der guten Tradition in unserem Land, diese Frage zunächst im Einvernehmen mit dem Landesjugendbeirat zu klären. Dieser hat bereits an der Erarbeitung des Vorarlberger Jugendschutzgesetzes maßgeblich mitgewirkt."
Als einen in der heutigen Zeit besonders bedeutenden Kernbereich im Jugendbereich werteten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der JugendreferentInnenkonferenz den Medienschutz. Hier ist nun die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission geplant, deren Aufgabe es sein wird, Lösungen z.B. für eine österreichweit einheitliche Alterskennzeichnung von Computerspielen und DVDs vorzulegen.
(Quelle: Pressemitteilung des Landes Vorarlberg)

Das Blaue Kreuz kennzeichnet neu jene Detailhandelsfirmen und Verkaufsstellen mit dem Jugendschutzlabel, welche freiwillig strikte Regeln für den Verkauf von Alkohol einhalten und deren Verkaufspersonal aktiv Jugendschutz betreibt. Die Aperto-Filialen gehen mit gutem Beispiel voran und verkaufen in der ganzen Schweiz keinen Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren.
„Filme ab 18“ sind oft Gewalt verherrlichend und enthalten andere Szenen, die für Jugendliche nicht geeignet sind. SciencBlog berichtet, dass nun eine amerikanische Studie nachgewiesen hat, dass sie Jugendliche auch zum verstärkten Alkoholkonsum verführen können - auch ohne heftige Trinkszenen. 
