Schweiz
Kanton Zürich: Gesetzliche Regelung von Testkäufen angestrebt
Der Kantonsrat von Zürich hat eine Parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, nach der Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche im Kanton Zürich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. 96 Mitglieder stimmten dafür, nur die SVP-Fraktion ist gegen eine Verankerung im Gesundheitsgesetz.
Die SVP argumentierte, dass es nicht anginge, Jugendliche alls verdeckte Ermittler bei "Bagatell-Delikten "einzusetzen und, dass die Initiative nur bürokratischen Aufwand mache. Die Befürworter der Initiative sehen in den Kontrollen eine wirkungsvolle Maßnahme, die geltenden Gesetze auch durchzusetzen. Es habe sich gezeigt, dass in den Regionen, in denen Testkäufe durchgeführt wurden, die Abgabe von Alkohol an Jugendliche auch zurückging.
Einige der Mitglieder des Kantonsrats gingen auch schon ins Detail. Hans Fahrni (EVP, Winterthur) regte an, dass die Testkäufe in den Gemeinden in Zusammenarbeit mit Blauem Kreuz und Suchtpräventionsstellen gemacht werden sollten, da es sich nicht bewährt hätte. sie den Gemeindeverwaltungen allein zu überlassen.
Testkäufe stehen in der Schweiz auf rechtlich wackeligen Füssen. Im Februar hat das Kantonsgericht Basel-Landschaft eine Verkäuferin, die eine Buße kassiert hatte, unter anderem deswegen freigesprochen, da es eine unzulässige "verdeckte Ermittlung" gewesen sei.
(Quelle: tagesanzeiger.ch, NZZ Online)


