Montag, 06. Februar 2012

Interview mit Dyckmans

Kontrolliert euch selbst, sonst kontrolliert euch keiner

Die Drogenbeauftragte Dyckmans (FDP) hat der Rheinischen Post ein Interview gegeben, in dem sie erneut Testkäufe durch minderjährige Jugendliche ablehnt und auf die Selbstkontrolle des Handels setzt. Neu ist, dass sie fordert, dass der Bußgeldrahmen besser ausgereizt wird.

Das Interview macht einen sehr vorformulierten Eindruck, in dem die Fragen der Rheinischen Post eher eingeflochten wirken und ganz im Sinne der Drogenbeauftragte gestellt sind. Kritisches Nachfragen scheint unerwünscht. Die Zeitung hat sich nicht mal die Mühe gemacht, die "Fragen" setzerisch hervorzuheben.

Die Stellungnahme von Frau Dyckmans bringt nichts neues. Testkäufe durch minderjährige Kunden lehnt sie weiter aus formaljuristischen Gründen ab. Sie könne sich aber vorstellen, volljährige Kunden, die jünger aussehen, zu Testkäufen zu schicken. Wie das genauer aussehen könnte, erklärt sie leider nicht:

Soll dann ein Kioskbesitzer Bußgeld bezahlen, weil er , rechtmäßig, einem 18-Jährigen Schnaps verkauft hat? Wie stellt sich das die Formaljuristin vor? Der Anwalt des Beklagten hätte zumindest ein leichtes Spiel.

Es könnte funktionieren, wenn es zur gesetzlichen Pflicht würde, den Ausweis von Kunden zu verlangen, die, rein optisch, nicht älter als 25 Jahre alt sind – eine Altersgrenze, die sie selbst vorgeschlagen hat.  Das weiß auch Frau Dyckmans. Indem sie aber auf eine freiwillige Ausweiskontrolle durch den Handel besteht, (Zitat: „Ich möchte den Handel davon überzeugen, auf freiwilliger Basis eine Ausweiskontrolle für Jugendliche und junge Erwachsene einzuführen, wenn sie alkoholische Getränke kaufen.“) vereitelt sie diese Möglichkeit.

Da ist es natürlich ein Leichtes, höhere Bußgelder zu fordern, wenn man vorher die Möglichkeiten der Kontrolle beschneidet. Bis zu 50.000 Euro Strafe stellt sie in den Raum.

Wer es nicht weiß: Die Bußgelder werden von den Kommunen erhoben. Und eine oberfränkische Kleinstadt, wird den Teufel tun, den einzigen Supermarkt im Ort mit existenzbedrohenden Strafen zu gefährden. Hat er auch noch damit  zu kämpfen, gegen die Discounter im nächsten Regionalzentrum zu bestehen. Auch das weiß Frau Dyckmans.

Um die Alkoholabgabe wirksam zu kontrollieren, muss sie vom normalen Lebensmittelhandel durch ein Lizenzmodell getrennt werden. Das können wir von unseren skandinavischen Nachbarländern und auch von den Vereinigten Staaten lernen. Nur so können wirklich empfindliche und wirksame Strafen ausgesprochen werden, ohne die Infrastruktur zu schädigen. Nur dann können die Strafen auch auf gesellschaftliche Akzeptanz stoßen: Wenn der Schnapsladen schließen muss, weil er sich nicht ans Gesetz hält, hat das andere Auswirkungen, als wenn der örtliche Supermarkt zumachen muss, weil er eine Flasche Wodka verkauft hat, und die Einwohner  mit dem Auto zum Einkaufen müssen. Vielleicht weiß auch das Frau Dyckmans und kalkuliert das bei ihren Forderungen mit ein.

Auf der anderen Seite kann man sich auch bei „Interviews“ mit Frau Dyckmans, getrost zurücklegen und lächeln. Denn das Amt der Drogenbeauftragte ist mit keiner politischen Macht verbunden.

Das musste ihre Vorgängerin Frau Bätzing schmerzhaft spüren. Was die Testkäufe bestimmt war sie dafür, Frau Dyckmans ist jetzt dagegen, die Bundesländer regeln es wie es ihnen passt, und die Kommunen machen es auch so wie sie wollen. Was hier wirklich fehlt ist ein eindeutiges Bekenntnis der Innenministerkonferenz um der ganzen Sache einen juristischen Rahmen zu geben.
(Link zum Interview: Rheinische Post)

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