Neues Polizeigesetz

Sächsische Kommunen können nun Alkoholverbote aussprechen

Sächsische Städte und Gemeinden können künftig ein zeitlich und örtlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen verhängen.

Der Sächsische Landtag hat ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Das Gesetz erlaubt unter anderem Kommunen, durch Polizeiverordnung zum Zwecke der Gefahrenabwehr zeitlich begrenzt Alkoholverbotszonen auf öffentlichen Flächen einrichten zu können. „Wir setzen damit ein berechtigtes Anliegen der kommunalen Seite um“, so Bandmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
(Quelle: CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags)