Donnerstag, 09. September 2010

"Stuttgarter Zeitung":

Lücken im neuen Verkaufsverbot für Alkohol

Tankstellen mit Schankerlaubnis dürfen weiterhin nach 22 Uhr Alkohol anbieten. Die Behörden sind konsterniert:
"Es ist von langer Hand vorbereitet und nach vielen Querelen und anderthalbjähriger Hängepartie schließlich auch verabschiedet worden: das "Gesetz zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren". Kurz: das nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen. [...]"
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