Montag, 06. Februar 2012

Verbot von harten Alkoholika im Karneval

Malteser begrüßen Vorstoß der Stadt Köln zu Verbot von Glasflaschen und Dosen im Karneval

Die Malteser begrüßen ausdrücklich den Vorstoß der Stadt Köln, ein Verbot von Glasflaschen und Dosen an Karneval zu verhängen. An Weiberfastnacht (11. Februar 2010) soll es erstmals in Kraft treten und die Verletzungsgefahr einschränken. Eine positive Bilanz mit einem solchen Verbot zogen die Malteser bereits bei der Love-Parade 2008 in Dortmund: 90 Prozent weniger Schnittverletzungen als im Vorjahr in Essen.

Zudem sei beim Karneval in Köln ein Verkaufsverbot von harten Alkoholika geplant. Auch dieses Verbot befürworten die Malteser, da man in den vergangenen Jahren zunehmend schlechte Erfahrungen mit durch Schnaps alkoholisierten Jecken gesammelt habe. Die jüngsten Opfer seien zwölf Jahre alt gewesen. Während der Karnevalssession leisten die Malteser dutzende Sanitätsdienste und werden hautnah mit dem Missbrauch von Alkohol konfrontiert.

Kurz vor der fünften Jahreszeit weisen sie deshalb darauf hin, dass der Karneval keine rechtsfreie Zeit sein könne. In erster Linie seien die  Eltern gefragt, ihrer Aufsichtspflicht gerecht zu werden. Aber auch die Schankbetriebe müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich an die Gesetze zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit halten. Trotz dieser Einschränkungen wünschen die Malteser allen Jecken, Narren und Tollitäten eine fröhliche und unbeschwerte fünfte Jahreszeit ab dem 11.11. um 11 Uhr 11.
(Quelle: Pressemitteilung Malteser Hilfsdienst)

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