Freitag, 10. Februar 2012

Innenministerium NRW

Mehr Alkoholkontrollen durch Polizei an den Feiertagen

Düsseldorf (ots) - "Wer alkoholisiert ein Fahrzeug lenkt, riskiert sein Leben - und das Leben anderer", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (22. Dezember) in Düsseldorf. An den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel werden deshalb auch in diesem Jahr die Alkoholkontrollen in Nordrhein-Westfalen verstärkt.

Fahrverbot und Geldstrafe drohen jedem, der Alkohol trinkt und sich dann hinter den Lenker setzt. "Bei Alkohol am Steuer zieht die Polizei uneinsichtige Fahrer konsequent aus dem Verkehr", warnte Wolf. In der zweiten Dezemberwoche kontrollierte die Polizei bereits Verkehrsteilnehmer auf Alkohol- und Drogenkonsum.

Nordrhein-westfälische Polizisten überprüften hierbei rund 33.000 Fahrzeugführer und stellten in über 300 Fällen Verstöße wegen Alkohol oder Drogen fest. Die Fahrer müssen nun mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen und von ihrem Weihnachtsgeld eine erhebliche Geldbuße begleichen. "Alkohol und andere Rauschmittel beeinträchtigen nicht nur die Reaktionsfähigkeit am Steuer dramatisch, sondern verengen auch das Sehfeld bis hin zum Tunnelblick", erläuterte der Innenminister. So sei sicheres Autofahren selbst nach dem Genuss einer geringen Menge Alkohol nicht mehr möglich. Die Polizei warnt davor, sich an die 0,5 Promille-Grenze heranzutrinken.

Was viele nicht wissen: Wer in einen Unfall verwickelt wird oder in gefährlicher Weise fährt, kann schon ab 0,3 Promille zur Blutprobe gebeten werden. Wolf: "Jeder, der an den Feiertagen mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, sollte auf Alkohol verzichten oder auf Bus, Bahn und Taxi umsteigen." "Betrunkene im Straßenverkehr können viel Leid und Unheil über andere Menschen bringen", sagte Wolf. Beim vergangenen Jahreswechsel wurden bei Verkehrsunfällen zwei Menschen getötet und 45 verletzt. In 14 Fällen war Alkohol im Spiel. Bei Fahrerkontrollen wurden 108 Alkoholverstöße festgestellt. 62 Fahrzeugführer mussten neben einer Blutprobe auch ihren Führerschein abgeben.
(Quelle: Pressemitteilung Innenministerium NRW)

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