Bundesanstalt für Straßenwesen
MPU 2008: Alkoholauffälligkeit weiterhin vorne
Über die Hälfte aller medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) geht auf das Konto von Alkoholauffälligen im Straßenverkehr. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) waren das im Jahr 2008 insgesamt 57.931.
Die MPU-Gutachten sind Grundlage für die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person je nach Prognose die Fahrerlaubnis zurück erhält oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann sie nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragt werden. Je nach Untersuchungsanlass besteht die Möglichkeit, dass Betroffene bei entsprechendem MPU-Gutachten als nach-schulungsfähig eingestuft werden. In dem Fall können sie nach einer Teilnahme an entsprechenden Kursen die Fahreignung wiedererlangen.

Medizinisch-psychologische Untersuchungen in Deutschland: Verteilung der Untersuchungsanlässe im Jahr 2008
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen)


