Bundesanstalt für Straßenwesen

MPU 2008: Alkoholauffälligkeit weiterhin vorne

Über die Hälfte aller medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) geht auf das Konto von Alkoholauffälligen im Straßenverkehr. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) waren das im Jahr 2008 insgesamt 57.931.

 Die Zahlen sind jedoch bei den Alkohol- sowie Drogen- und Medikamentenauffälligen genau wie im Vorjahr rückläufig. Gestiegen sind hingegen Begutachtungen, die aufgrund von Verkehrsauffälligkeiten sowie strafrechtlichen Auffälligkeiten angeordnet werden. Dieser Trend war auch schon im Vorjahr zu erkennen. Im vergangen Jahr wurden 103.137 medizinisch-psychologische Untersuchungen und damit rund 1.000 weniger als im Vorjahr durchgeführt.
 

Die MPU-Gutachten sind Grundlage für die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person je nach Prognose die Fahrerlaubnis zurück erhält oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann sie nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragt werden. Je nach Untersuchungsanlass besteht die Möglichkeit, dass Betroffene bei entsprechendem MPU-Gutachten als nach-schulungsfähig eingestuft werden. In dem Fall können sie nach einer Teilnahme an entsprechenden Kursen die Fahreignung wiedererlangen.

Medizinisch-psychologische Untersuchungen in Deutschland: Verteilung der Untersuchungsanlässe im Jahr 2008

(Quelle:
Pressemitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen)

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