Baden-Württemberg
Nächtliches Alkoholverkaufsverbot vom Landtag beschlossen
Der baden-württembergische Landtag hat heute mit den mehrheitlichen Stimmen der regierenden CDU/FDP-Fraktion und der oppositionellen SPD-Fraktion das nächtliche Alkoholverbot beschlossen. Zwei Abgeordnete der FDP und die geschlossene Grünen-Fraktion stimmten dagegen.
Damit ist es in Baden-Würrtemberg, aller Voraussicht nach ab März, verboten zwischen 22 und 5 Uhr im Einzelhandel alkoholische Getränke zu verkaufen. Betroffen sind vor allem Tankstellen, Kioske und Supermärkte.
Innenminister Rech (CDU) betonte, laut swr.de, dass das Gesetz der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitsschutz diene. So würden ein Drittel aller Gewalttatenund fast die Hälfte der nächtlichen Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss entstehen.
Der Bundesverband Freier Tankstellenie die Brauereiwirtschaft der baden-württembergische Industrie- und Handelskammertag sprachen sich gegen das Gesetz aus. Sie halten es für "ungeeignet" und beklagen, natürlich, jetzt schon hohe Umsatzeinbußen.
(Quellen bild.de, swr.de)


