Freitag, 10. Februar 2012

Bayerische Kommunen

Neue rechtliche Grundlagen für Testkäufe

Wie sueddeutsche.de berichtet, hat das Bundesland Bayern die Vollzugshinweise für die Testkäufe von Alkohol festgelegt. Die Kommunen  haben nun konkrete Hilfestellungen, was den Einsatz von Testkäufern angehe.

Bisher waren Testkäufe nur als Ausnahmefälle zugelassen. "Aus rechtlichen, fachlichen und pädagogischen Gründen sollte auf Testkäufe mit Kindern und Jugendlichen verzichtet werden", hieß es bisher in den Vollzugshinweisen.

Für die Testkäufe von Alkohol sollten jugendliche Angehörige des öffentlichen Dienstes "unter engstmöglicher räumlicher Aufsicht des zuständigen erwachsenen Mitarbeiters der Vollzugsbehörde" eingesetzt werden, zitiert sueddeutsche.de aus den neuen Vollzugshinweisen.

Vorrangig seien Jugendliche heranzuziehen, die bei ihrer Ausbildung mit jugendschutzrechtlichen Fragen zu tun hätten. Es wurde auch ausdrücklich klargestellt, dass sich die Testkäufer nicht strafbar machen.
(Quelle: sueddeutsche.de)

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