Am 20. August

NPD-Versammlung: Leipzig erlässt Alkoholverbot

Anlässlich der Durchführung von Versammlungen am 20. August 2011 erlässt die Stadt Leipzig für diesen Tag von 6 Uhr bis 24 Uhr eine Allgemeinverfügung.  Auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen  wird unter anderem der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Alkohol, Glasflaschen und Getränkedosen untersagt.

Der räumliche Geltungsbereich  der Allgemeinverfügung umfasst abschnittsweise die Zwickauer Straße, die Semmelweisstraße, die Philipp-Rosenthal-Straße, die Prager Straße und den Weg um das Völkerschlachtdenkmal einschließlich Wall.
(Quelle: Stadt Leipzig)