Neue Polizeiverordnung geplant
Plauen: Rechtliche Grundlage für Alkoholverbote
Die neue Polizeiverordnung von Plauen sieht vor, dass gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit strenger vorgegangen wird. Dazu wurde ein neuer Paragraf aufgenommen, der „Verbotenes Verhalten auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und Einrichtungen und andere öffentliche Beeinträchtigungen und Belästigungen“ regelt.
Die überarbeitete Fassung der Polizeiverordnung wurde am Donnerstag (29.04.) dem Stadtrat vorgestellt. Beschlussfassung ist am 24. Juni. In der Zwischenzeit wird das Werk in aller Ausführlichkeit vorgestellt. Damit ist allen Interessierten ausreichend Möglichkeit gegeben, die geplanten Änderungen zu diskutieren. Denn dass daran Bedarf besteht, dessen ist sich Wolfgang Helbig sicher.
Brandheißes Thema ist immer wieder das Auftreten größerer Gruppen, die sich in aller Öffentlichkeit betrinken. Dies soll mit dem neuen Paragraph 9 geändert werden: „Verbotenes Verhalten auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und Einrichtungen und andere öffentliche Beeinträchtigungen und Belästigungen“ heißt es da.
Hauptaugenmerk wurde auf den Alkoholkonsum in Gruppen und das wiederkehrende Treffen bzw. Versammeln von Personen an denselben Orten mit Behinderung oder Abhaltung anderer bei oder an der Nutzung der öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen gelegt.
„Diese Regelungen waren vor allem aus den im vergangenen Sommer gemachten Erfahrungen und neu entstandenen Gegebenheiten notwendig“, erläutert Helbig. Und er fügt an: „Da es sich im vergangenen Jahr bewährt hat, werden wir ab etwa Mitte Mai wiederum einen privaten Sicherheitsdienst zur Unterstützung des gemeindlichen Vollzugsdienstes und des Polizeivollzugsdienstes in der Innenstadt einsetzen.“
(Quelle: Stadt Plauen)
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