Fachverband Sucht
Schweiz: Revision des Alkoholgesetzes ohne Massnahmen gegen Billigalkohol zahnlos
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Alkoholgesetzes eröffnet. Die Präventionsfachleute erkennen gegenüber der heutigen Situation einige Verbesserungen, aber auch gravierende Versäumnisse, insbesondere das Fehlen griffiger Massnahmen zur Verhinderung von Billigalkohol.
Täglich werden sechs Jugendliche und junge Erwachsene mit Alkoholvergiftungen ins Spital eingeliefert – Tendenz steigend. 300.000 Menschen in der Schweiz haben Probleme mit ihrem Alkoholkonsum. Die Gemeinschaft trägt infolge Alkoholmissbrauchs jährlich 6.7 Milliarden volkswirtschaftliche Folgekosten. Diese Zahlen zeigen: Die Schweiz braucht eine Alkoholpolitik, die zwar den genussvollen Alkoholkonsum respektiert und Alkoholabhängige integriert und vor Stigmatisierung schützt – aber gleichzeitig mit wirksamen Marktregulierungen Alkoholexzesse und –abhängigkeiten zu verhindern hilft.
In diesem Kontext beurteilen die Schweizer Suchtfachleute den heute in die Vernehmlassung geschickten Entwurf des Bundesrates zur Revision des Alkoholgesetzes als zweifelhaft.
Die Schweizer Präventions- und Suchtfachleute sehen insbesondere drei gravierende verpasste Chancen:
- Der Bundesrat präsentiert keine Massnahmen zur Verhinderung von Billigalkohol. Heute ist im Detailhandel ein halber Liter Bier für 60 Rappen günstiger als ein Apfel erhältlich. Damit werden Alkoholexzesse gefördert. Ohne griffige Massnahme gegen Billigalkohol bleibt das Gesetz aus Präventionssicht zahnlos.
- Der Bundesrat will die ohnehin laschen Werbebestimmungen für Alkohol nicht nur weiter
einschränken, sondern sogar noch weiter liberalisieren.
- Der Bundesrat schlägt einen Alibi-Artikel vor, indem er am Freitag und Samstag Nacht «Happy
hours» verbieten will – also exakt in der Zeitspanne, in der die Beizen und Bars ohnehin gut
besucht sind und kaum ein Wirt überhaupt Bedarf nach «Lockvogel-Angeboten» hat.
Neben weiteren problematischen Punkten sind aus Präventionssicht drei Neuerungen zu begrüssen:
Die gesetzliche Verankerung von Testkäufen, das Verbot der unentgeltlichen Weitergabe von Alkohol an Minderjährige (zur Umgehung des Abgabeverbots an unter 16-/18-
Jährige) sowie die Verpflichtung für Ausschankbetriebe, drei alkoholfreie Getränke günstiger als alkoholische Getränke anzubieten.
Eine bundesgesetzliche Regelung würde hier die bisherigen unterschiedlichen kantonalen Regelungen vereinheitlichen. Dies ist nicht zuletzt deshalb wünschenswert, weil diese Massnahmen in den Kantonen bestens erprobt und in ihrer Wirksamkeit bestätigt sind.
(Quelle: Mediencommuniqué des Fachverbands Sucht - Verband Deutschschweizer Suchtfachleute)
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