Freitag, 10. Februar 2012

Fast die Hälfte verkauft Jugendlichen Alkohol

Schweiz: Ernüchternde Bilanz der erstmaligen Alkoholtestkäufe im Kt. Luzern

In den Monaten März und April 2010 wurden im Kanton Luzern in insgesamt 135 Betrieben Alkoholtestkäufe durchgeführt. Die Resultate sind ernüchternd. In 62 Betrieben wurden alkoholische Getränke an Jugendliche unter dem gesetzlichen Mindestalter verkauft. Weitere Testkäufe sind vorgesehen.

Im Auftrag der Luzerner Polizei wurden in den Monaten März und April 2010 insgesamt 135 Alkoholtestkäufe vorgenommen. Dabei wurden 57 Restaurants oder Verpflegungsstände und 78 Ladengeschäfte getestet. Die Kontrollen fanden sowohl in der Agglomeration Luzern als auch auf der Landschaft statt. Jugendliche versuchten in zufällig ausgewählten Betrieben alkoholische Getränke zu erwerben. Sie wurden dabei von Fachpersonen begleitet, welche den Betrieben nach dem Testkauf eine mündliche Rückmeldung gaben. Alle getesteten Betriebe wurden von der Gastgewerbe und Gewerbepolizei auch schriftlich über das Ergebnis informiert.

Die ersten Ergebnisse der Alkoholtestkäufe im Kanton Luzern sind ernüchternd. In 62 von 135 Betrieben (46 Prozent) erhielten die Jugendlichen alkoholische Getränke. Sowohl in den Restaurants oder Verpflegungsständen als auch in den Ladengeschäften betrug die Verkaufsquote 46 Prozent. Das Ergebnis wird dadurch relativiert, da gemäss einer Studie des Bundesamtes für Gesundheit die durchschnittliche Verkaufsquote bei der erstmaligen Durchführung von Testkäufen bei rund 60 Prozent liegt und sich innert drei Jahren in etwa halbiert.

Die fehlbaren Betriebe werden in den nächsten Monaten erneut getestet. Bei wiederholten Vergehen gegen die Jugendschutzbestimmungen müssen sie mit einer Anzeige rechnen. Bei den Nachkontrollen werden die Jugendlichen von der Polizei begleitet.

Die geltenden Bestimmungen sind klar: kein Bier, Wein oder gegorener Most an unter 16-Jährige, keine Alcopops, Spirituosen oder Aperitif-Getränke an unter 18-Jährige.

Es ist vorgesehen, die Testkäufe mindestens während dreier Jahre durchzuführen. Es geht dabei insbesonders darum, das Verkaufspersonal über die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Öffentlichkeit, die Eltern und Jugendlichen, über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu sensibilisieren.
(Quelle: Pressemitteilung Kantonspolizei Luzern)

siehe auch:

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