Baselbieter Kantonsgericht
Schweiz: Gericht sieht in Alkohol-Testkäufen unzulässige "verdeckte Ermittlung"
Wieder einmal hat das Baselbieter Kantonsgericht entschieden, dass Alkohol-Testkäufe als unzulässige „verdeckte Ermittlung“ zu bewerten sind und nicht geeignet sind, die betreffenden Verkäufer zu bestrafen. Der Beweis für illegalen Verkauf sei rechtswidrig beschafft worden, da der Staat, ohne Anfangsverdacht, unbescholtene Bürger auf ihre Gesetzestreue geprüft hätte, indem er sie zur Tat verführt. Der jugendliche Testkäufer trete jeweils als tatprovozierende Person, als sogenannter agent provocateur, in Erscheinung.
Das Gericht räumte ein, dass die Angeklagte „um den generell gefährdenden Einfluss von Alkohol auf die Gesundheit sowie um dessen potenzierte Gefährlichkeit für Kinder und deren heranwachsenden Organismus" wusste. Sie hatte im April 2009 einem jugendlichen Testkäufer im Alter von 15 Jahren ohne vorherige Ausweiskontrolle eine Flasche Vodka Red Liqueur (70 cl, ca. 21% Vol. Alkohol) verkauft.
Das Gericht blieb mit dem Urteil bei seiner alten Linie: Bereits im Februar 2009 hat es in einem gleich gelagerten Fall so entschieden. Eine einheitliche Rechtsprechung zu Alkohol-Testkäufen gibt es in der Schweiz nicht. So hat das Verwaltungsgericht Bern im Oktober letzten Jahres entschieden, dass Testkäufe durchaus ein legitimes Mittel sind.
Eine gesetzliche Grundlage für die Gesamt-Schweiz wird wohl im revidierten Alkoholgesetz verankert, das 2013 in Kraft treten soll.
(Quellen: 20min.ch, Kantonsgericht Basel-Landschaft)


