Freitag, 10. Februar 2012

Baden-Württemberg

SPD will Rechtsgrundlage für Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung erneut auf, eine Rechtsgrundlage für ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen zu schaffen. Innenminister Rech solle zu seiner Zusage stehen, eine gesetzliche Lösung voranzutreiben.

„Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung nicht zu ihrem Versprechen gegenüber den Kommunen steht“, erklärt Nils Schmid, stellvertretender Fraktionschef. Schließlich hätten die Erfahrungen mit der Polizeiverordnung in Freiburg gezeigt, dass sich mithilfe eines solchen Alkoholverbotes Gewaltausbrüche an besonderen Brennpunkten zurückdrängen ließen. „Die Landesregierung muss Kommunen und Polizei im Kampf gegen alkoholbedingte Gewalt unterstützen“, fordert Schmid.

Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Juli 2009 eine entsprechende Polizeiverordnung der Stadt Freiburg für unwirksam erklärt, da eine gesetzliche Grundlage für ein solches Verbot fehle. Angesichts des dortigen Erfolgs kündigte Innenminister Rech bereits im Herbst 2009 an, eine „saubere Rechtsgrundlage“ für Modelle wie die Freiburger Verordnung zu schaffen. Doch Rech habe seine Zusage nicht erfüllt, erklärt Schmid, da ihn die FDP ausgebremst habe. „Die FDP hat offensichtlich nicht erkannt, wie ernst und gefährlich die Situation in den Kommunen ist.“

Er forderte die Liberalen auf, sich dringend über die Auswüchse zu informieren. Schmid hält es für schlimm, dass Ministerpräsident Mappus kürzlich in der Regierungspressekonferenz „Verständnis für die Position der FDP“ äußerte.  „Mappus ist es offensichtlich wichtiger, den Burgfrieden mit der FDP zu wahren, anstatt Kommunen und Polizei im Kampf gegen alkoholisierte Randalierer wirksam zu helfen.“

Die SPD fordert demgegenüber, eine Rechtsgrundlage für ein solches Verbot schnellstmöglich in das Polizeigesetz aufzunehmen. „Mit der warmen Jahreszeit beginnt die Zeit der öffentlichen Saufgelage an gewissen Brennpunkten, ohne dass die Gemeinden und die Polizei ausreichende Befugnisse haben, effektiv einzuschreiten“, sagt Schmid.

Polizei kann durch Verbot effektiver einschreiten
Die Probleme durch Alkoholmissbrauch in den Kommunen kennt Christof Bolay, Oberbürgermeister der Stadt Ostfildern, aus seiner Stadt. Auch er erwartet in den Sommermonaten ein Wiederaufleben dieser Ausschweifungen: „Nächtliche Saufgelage auf Spielplätzen und Schulhöfen in Wohngebieten machen den Anwohnern das Leben schwer.“ Die Nachbarn fühlten sich verständlicherweise hierdurch stark gestört und beklagten ihre Ohnmacht gegenüber diesen Treffen. Zwar würden sie regelmäßig die Polizei informieren, aber bis zu deren Eintreffen verginge oftmals einige Zeit. „Abends und nachts ist der Polizeiposten in Ostfildern unbesetzt und die Kräfte des weiter entfernten Reviers in Filderstadt sind für uns zuständig“, berichtet Bolay. Das Einsatzgebiet des Reviers sei allerdings so groß und ihre Personaldecke so dünn, dass den Beamten gar nichts anderes bleibe, als Prioritäten zu setzen.

Von einer gesetzlichen Grundlage für ein räumlich begrenztes Alkoholkonsumverbot erwartet der Ostfilderner Oberbürgermeister eine stärkere Durchsetzungskraft: „Bislang ist es ist für Jugendliche einfach, sich ordentlich zu benehmen, sobald die Polizei in Sichtweite kommt und dann haben die Beamten nichts in der Hand, um einen Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot auszusprechen.“ Die Personalengpässe in den Revieren erlaubten es schließlich nicht, dem Treiben stundenlang zuzusehen. „Ein solches Alkoholkonsumverbot ist notwendig, damit die Polizei effektiv einschreiten kann“, sagt Bolay.

Alkoholmissbrauch führt oft zu Gewalt gegen Polizisten
Auch die Polizei verlangt, dass der Gesetzgeber einschreitet. Rüdiger Seidenspinner, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg (GdP), verweist auf besorgniserregende Entwicklungen: „Die Bedeutung des Alkohols als tatbegleitender Faktor hat insbesondere bei Jugendlichen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und massiver Alkoholmissbrauch trägt erheblich zu Gewaltausbrüchen bei.“ So wurde 2008 in Baden-Württemberg bei jedem dritten Tatverdächtigen von Gewalttaten zwischen 10 und 25 Jahren der Einfluss von Alkohol festgestellt; bei Sachbeschädigungen war bei einem Viertel der Jugendlichen und nahezu bei der Hälfte der heranwachsenden Täter Alkohol im Spiel.

Seidenspinner sieht Alkoholmissbrauch aber auch als Ursache dafür, dass die Polizei zusehends selbst in Schwierigkeiten kommt: 2008 standen die Tatverdächtigen in drei von vier Fällen von Widerstand gegen die Staatsgewalt unter Alkoholeinfluss. „Ich kann jeden Polizisten im Land verstehen, der es leid ist, für das gesellschaftliche Problem des Alkoholmissbrauchs seinen Kopf hinzuhalten – im wahrsten Sinne des Wortes“, sagt Seidenspinner. Zwar erzielten zahlreiche Präventionsprojekte gerade im Jugendbereich beachtliche Erfolge, aber sie könnten keine eindeutige Rechtsgrundlage für ein Verbot des Alkoholkonsums ersetzen.

Seidenspinner hält es durch die Erfahrungen in Freiburg für erwiesen, dass eine solche Polizeiverordnung die zunehmende Gewaltbereitschaft vorwiegend Jugendlicher und Heranwachsender in den Nachtstunden an Wochenenden eindämmen könne. „Die Wirksamkeit der Regelung ist durch den Rückgang der Gewaltdelikte um 16 Prozent belegt und die Erfahrungen der Freiburger Kollegen waren gut“, berichtet Seidenspinner. Auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Anwohner und Besucher habe sich verbessert, da massive Störungen der Ordnung etwa durch Lärm, Zurücklassen von Müll oder Urinieren in der Öffentlichkeit zurückgegangen seien.

Für den Landeschef der Polizeigewerkschaft drängt sich die Änderung des Polizeigesetzes nach den Freiburger Erfahrungen geradezu auf. „Den Beamten wäre es durch eine räumlich und zeitlich beschränkt wirksame Polizeiverordnung möglich, niederschwellig und im Vorfeld alkoholbedingter Eskalationen einzugreifen“, erläutert Seidenspinner. Im Moment seien die polizeilichen Maßnahmen im Wesentlichen auf den Platzverweis und das Aufenthaltsverbot beschränkt. Dies mache es meist erforderlich, dass die Polizisten in eine bereits alkoholisierte Gruppe hinein agierten. Nach seiner Erfahrung eskaliere die Situation oftmals dann erst richtig.

Schmid unterstreicht aber auch, dass es der SPD mit ihrem Vorstoß nicht darum gehe, den Bürgern in Baden-Württemberg flächendeckend ihr Freiluftbier an lauen Sommerabenden zu verbieten: „Die SPD will es den Kommunen ermöglichen, der Polizei an neuralgischen Brennpunkten, wo exzessiver Alkoholkonsum immer wieder zu Schlägereien und Vandalismus führt, weitere präventive Befugnisse einzuräumen – räumlich und zeitlich eng begrenzt.“

Selbstverständlich sei unbestritten, dass der zunehmende Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen nicht allein durch ein solches Verbot gelöst werden könne. „Es ist ein Baustein in unseren Anstrengungen, dieses Phänomen zum Schutz der Jugend in den Griff zu kriegen“, erklärt Schmid.
(Quelle: SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg)

siehe auch:

17.03.10
Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magedeburg unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom heutigen Tage die Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg für unwirksam erklärt. Gegenstand des Normenkontrollverfahrens, für welches das...
12.02.10
Köln
Das von der Stadt Köln ausgesprochene Glasverbot an den Karnevalstagen in Teilen der Kölner Innenstadt ist gültig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem, am Mittwoch, 10. Februar 2010, veröffentlichten...
07.02.10
Anwohner klagte
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Glasverbot zu Karneval in der Kölner Innenstadt gekippt. Die Richter gaben dem Eilantrag eines Anwohners statt, der gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom Oktober 2009...
30.09.09
Hessen
Wie FR-Online berichtet, drängen der Hessische Städte- und Gemeindebund und der Hessische Städtetag darauf, die Einrichtung von alkoholfreien Zonen im neuen Polizeigesetz zu regeln. Bisher wird diese Möglichkeit im Gesetzentwurf...
01.09.09
Trinkerszene wird vertrieben
Ab 1. September gilt auf dem Platz vor dem Rathaus Wedding Alkoholkonsumverbot, meldet die Berliner Morgenpost. Das Verbot ist vorerst bis 31. Oktober befristet. Es hielten sich meist ältere Männer mit Bier- und Schnapsflaschen auf den B...
23.08.09
Pressemeldung Polizeipräsidium Rheinpfalz und Polizeiinspektion Ludwigshafen
"Wenngleich die Gefahrenabwehrverordnung für den Berliner Platz und dessen Umgebung noch bis einschließlich 30. September 2009 läuft, so lässt sich doch in einer Zwischenbilanz sagen, dass die durch die Verordnung ermö...
13.08.09
Webtipp: anwalt.de
Ob Flatrate-Partys, Koma-Saufen, nächtliche Trinkgelage auf öffentlichen Plätzen oder vor Tankstellen – der Alkoholkonsum in unserer Gesellschaft, insbesondere unter Jugendlichen, wird zunehmend auch zu einem rechtlichen Problem...
03.08.09
Innenministerium stellt klar
Die Aachener Zeitung berichtet, dass ein Sprecher des Innenministeriums auf dpa-Anfrage klar gestellt hat, dass in NRW kein Polizeigesetz geändert werden müsste damit die Kommunen Alkoholverbote auf bestimmten öffentlichen Plä...
31.07.09
Nächtliches Verkaufsverbot
Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause beriet der baden-würrtembergische Landtag in der der ersten Lesung über das geplante nächtliche Verkaufsverbot an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten.