Freitag, 10. Februar 2012

Mit Ankündigung

Stuttgart: Jugendliche Alkoholtestkäufer im Einsatz

Junge Beschäftigte der Stadt Stuttgart und der Polizei werden ab Mitte  August in mehreren gemeinsamen Aktionen als Alkoholtestkäufer im Stadtgebiet  unterwegs sein.  Ziel dieser Aktionen ist es, Gewerbetreibende und Angestellte für die konsequente  Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholhaltigen  Getränken zu sensibilisieren.

Das Verkaufspersonal soll sich zukünftig ganz  selbstverständlich nach dem Alter der Kunden erkundigen und sich gegebenenfalls  auch den Ausweis zeigen lassen. 

Laut Gesetz dürfen Jugendliche erst ab 16 Jahren Wein, Bier und Sekt kaufen,  Hochprozentiges und branntweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren.  Wer dennoch Branntwein an Jugendliche verkauft, kann mit einem Bußgeld bis zu 3.500 Euro belegt werden. Ordnungswidrig handelt auch, wer als Erwachsener den  von ihm erworbenen Alkohol an Jugendliche weitergibt. 

Hintergrund der Aktion sind die seit Jahren von der Polizei nicht nur in der  Landeshauptstadt registrierten negativen Begleiterscheinungen von exzessivem  Alkoholkonsum wie Pöbeleien, Provokationen, Ordnungsstörungen oder Körperverletzungen. 15,7 Prozent aller Straftaten unter Alkoholeinfluss sind 2009 von unter  21-Jährigen begangen worden. Bei gefährlichen Körperverletzungen und bei der Gewaltkriminalität liegt der Anteil sogar bei über 30 Prozent.

Auch die stationäre Aufnahme  von Kindern und Jugendlichen wegen Alkoholintoxikation gibt Anlass zur Sorge.  231 junge Menschen mussten im Jahr 2009 in Stuttgarter Krankenhäusern behandelt werden.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart und der Stadt Stuttgart)

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