Freitag, 10. Februar 2012

Revision des Alkoholgesetzes

Sucht Info Schweiz fordert griffige Werbevorschriften

Alkoholwerbung schafft Konsumanreize und positive Einstellungen zum Produkt, gerade auch bei jungen Konsumierenden. Unverständlich ist deshalb die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage, Lifestyle-Werbung für Bier und Wein zuzulassen. Sucht Info Schweiz (ehemals SFA) fordert, im total revidierten Alkoholgesetz griffige Werbebestimmungen aufzunehmen.

Das total revidierte Alkoholgesetz sieht zu lasche Werbevorgaben für Bier und Wein vor. Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Bestimmungen für die Werbung bleiben grundsätzlich unverändert. Enttäuschend ist, dass Lifestyle-Werbung nur für Spirituosen unzulässig bleibt, hingegen für Bier und Wein weiterhin möglich ist. Diese Form von Alkoholwerbung vermittelt ein Lebensgefühl, das an Werte wie Sportlichkeit, Jugend oder Erfolg anknüpft. Hier fordert Sucht Info Schweiz einheitliche Regeln für sämtliche alkoholischen Getränke.

Werbung beeinflusst den Konsum
Dass Werbung wirkt, ist unter Präventionsfachleuten unbestritten. Jährlich gibt die Alkoholindustrie in der Schweiz Millionen von Franken für Alkoholwerbung aus. Solch millionenschweren Kampagnen, die in allen Medien und im öffentlichen Raum, seit kurzem auch auf Schweizer Fernsehkanälen, sichtbar sind, kann sich niemand entziehen. Attraktive, beruflich, sportlich und sozial erfolgreiche junge Menschen werben für Alkohol und schaffen so eine positive Haltung gegenüber dem beworbenen Produkt. „Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Alkoholwerbung nicht nur die Einstellung von Jugendlichen gegenüber Alkohol, sondern auch deren Konsum-verhalten beeinflusst“, sagt Michel Graf, Direktor von Sucht Info Schweiz.

Das Gesetz verbietet zwar Werbung für alkoholische Getränke, die sich an Jugendliche unter 18 Jahren richtet. Dennoch versucht die Alkoholindustrie, junge Konsumierende zu gewinnen. Studien belegen, dass ein früher Konsumeinstieg die Wahrscheinlichkeit erhöht, im Erwachsenenalter einen problematischen Alkoholkonsum zu entwickeln.

Nebst dem Verbot der Lifestyle-Werbung sollte gemäss Sucht Info Schweiz die Gelegenheit der Gesetzesrevision genutzt werden, die Werbung für sämtliche alkoholischen Getränke in den elektronischen Medien (Fernsehen, Radio, Internet) zu verbieten.

Keine Gesetzesumgehung

Werbeeinschränkungen für alkoholische Getränke können heute mit der Werbung für die alkoholfreien Pendants umgangen werden, welche den gleichen Produktenamen oder das gleiche Erscheinungsbild haben. Deshalb fordert Sucht Info Schweiz, die Werbung für alkoholfreie Getränke mit gleichem Namen oder Aufmachung wie die alkoholhaltigen Produkte zu verbieten.
Die Totalrevision des Alkoholgesetzes ist bis Ende Oktober 2010 in der Vernehm-lassung. Einen ersten Positionsbezug von Sucht Info Schweiz zu dem vom Bundesrat am 30. Juni 2010 in die Vernehmlassung geschickten Gesetzestext finden Sie hier.
(Quelle: Medieninformation Sucht Info Schweiz)

siehe auch:

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