Schweiz

Supermarkt darf einen Monat keinen Alkohol verkaufen

Weil eine Angestellter des Coop Pronto Shops in Interlaken im Mai 2008 einem jugendlichen Testkäufer zwei Flaschen Bier verkauft hat, darf der Supermarkt jetzt einen Monat keinen Alkohol vertreiben, berichtet Blick.ch.

Das Regierungsstatthalteramt hatte den Laden deshalb mit einem einmonatigen Alkoholverkaufsverbot bestraft. Die Betriebsleiterin hat daraufhin Beschwerde eingelegt über die Unverhältnismäßigkeit der Strafe, und den Einsatz von Testkäufern als verdeckte Ermittlung bezeichnet. Auch sei die entsprechende Verkäuferin von ihr belehrt gewesen, berichtet Blick.ch.

Das zuständige Verwaltungsgericht hat die Beschwerde nun abgelehnt und kommt zu dem Schluss, dass die Betriebsleiterin in "umfassender Verantwortung" für den Betrieb stehe. Außerdem heilt es für erwiesen, dass in dem Geschäft bereits früher illegal Alkohol verkauft worden ist.

Testkäufe mit Jugendlichen seien durchaus eine legitime Art zur Kontrolle des Alkoholverkaufs, so das Verwaltungsgericht.
(Quelle: Blick.ch, s.a. Der Bund)