Rheinland-Pfalz
Tankstellenpächter ziehen vor das Bundesverwaltungsgericht
Wie "Die Rheinpfalz" berichtet, bestätigt ein Tankstellenbetreiber aus Frankenthal, dass er es geschafft hat, seine Revision gegen nächtliche Verkaufsbeschränkungen für Alkohol an Tankstellen vor dem Bundesverwaltungsgericht durchzusetzen.
Die Stadt Frankenthal hatte den nächtlichen Verkauf von Alkohol an Tankstellen im November 2007 zunächst ganz zu verbieten versucht und dann, als sich das als rechtlich unhaltbar erwies, Beschränkungen verfügt: Zwischen 22 und 6 Uhr darf Alkohol nur noch an Reisende in kleinen Mengen abgegeben werden.
Sie wollte eine Zeichen gegen Alkoholmissbrauch setzen und Vandalismus bekämpfen. Die Stadt beruft sich dabei auf Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes des Landes.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte im April Begrenzungen des Alkoholverkaufs, die die Stadt Frankenthal verfügt hatte, für rechtmäßig erklärt.
In zwei Fällen hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht nun die Revision dagegen zugelassen - ein dritter Fall wird noch überprüft.
(Quelle: "Die Rheinpfalz")
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