Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte warnt vor Alkoholvergiftungen

"Trinken bis der Notarzt kommt"

Vom Spaß zum Notfall - Notärzte warnen vor Alkoholvergiftungen an Karneval  Alkohol und Karneval gehören für viele unweigerlich zusammen. Gerade der gruppendynamische Frohsinn verleitet zum Überschreiten der Verträglichkeitsgrenzen. Häufig wird die Grenze zwischen Spaß und gefährlicher Droge verkannt. Der riskante Alkoholkonsum betrifft besonders Jugendliche. Jeder 6. junge Erwachsene  gibt an, einmal im Monat bis „zum Umfallen“ Alkohol konsumiert zu haben, was sich über die Karnevaltage, wie die Erfahrungen der Vergangenheit im Rettungsdienst gezeigt haben, wiederholen wird. 

Notärzte warnen deshalb vor exzessiven Alkoholkonsum nicht nur wegen der momentanen Lebensgefahr, sondern auch wegen der langfristigen Gesundheitsschäden. Ein Fünftel der Jugendlichen wissen nicht, dass eine Alkoholvergiftung lebensgefährlich sein kann. Ab welcher Trinkmenge bei Einzelnen  es zu einer Vergiftung kommt, ist nicht vorhersehbar. Übermäßiger Alkoholgenuss kann nicht nur zu einer behandlungsbedürftigen Vergiftung führen, sondern ist häufig auch Ursache von Unfällen. 30% der Todesfälle durch Verkehrsunfälle sind alkoholbedingt. Hauptgefahr bei einer Alkoholvergiftung ist eine Verlegung der Atemwege durch Erbrechen und eine Unterkühlung, die in ihren Auswirkungen meist unterschätzt wird. Alkohol trägt wesentlich selbst bei normalen

Umgebungstemperaturen, die über die Faschingstage nicht zu erwarten sind, zu einer Auskühlung des Körpers mit  Folgeschäden bei. Gerade bei Jugendlichen sind darüber hinaus mit lebensgefährlichen Schädigungen der Hirnstrukturen   zu rechnen. Auch ist in dieser Altersgruppe mit einer deutlich schnelleren Wirkung des Zellgiftes Alkohol zu rechnen, was dann zu einer Vergiftung führt.  Neben der Wesensveränderung und Enthemmung nach übermäßigem  Alkoholgenuss mit steigender Aggressivität kommt es zu Bewusstseinsverlust. Bei Auffinden eines bewusstlosen Betrunkenen sollte unmittelbar der Rettungsdienst über den Notruf 112 gerufen werden. Bis zum  Eintreffen  des Notarztes sollte der Betroffene in die stabile Seitenlage gebracht werden, empfiehlt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Notärzte (agbn) Prof. Dr. med. Peter Sefrin (Würzburg). So kann ein Ersticken an Erbrochenem verhindert werden. Wichtig ist auch  der Wärmeschutz z.B. mit der Wärmedecke aus dem Verbandkasten.
(Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte - agbn)