Schweiz
TV-Alkoholwerbung: Jugendschutz respektieren
Ab 1. Februar 2010 dürfen alle Schweizer Fernsehsender Werbung für Bier und Wein ausstrahlen. Die Schweizer Suchtfachleute erinnern aus diesem Anlass an die Jugendschutzbestimmungen in der Radio- und Fernsehverordnung und künden eine genaue Beobachtung der TV-Alkoholwerbung an.
Mit einer Stimme Differenz hat die Einigungskonferenz von National- und Ständerat am 23. September 2009 beschlossen, das Werbeverbot für Bier und Wein auf allen Schweizer Fernsehkanälen und Werbefenstern aufzuheben. Ab 1. Februar 2010 ist das entsprechend revidierte Radio- und Fernsehgesetz in Kraft.
Zur Schadensbegrenzung erinnern die Schweizer Suchtfachleute aus diesem Anlass an die inhaltlichen Anforderungen an Alkoholwerbung, welche in Artikel 16 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) definiert sind. Er verbietet u.a. Werbung mit der Zielgruppe Jugendliche und die Promotion von Verkaufsangeboten.
Um die Anforderungen an die Fernsehwerbung bekannt zu machen, haben die Suchtfachleute eine Checkliste erstellt, welche Fachleuten und Interessierten zur Verfügung gestellt wird. Darauf finden sich die relevanten RTVV-Bestimmungen sowie ein Mustertext für eine Meldung an die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Kommunikation.
Für die Schweizer Präventions- und Suchtfachleute ist Alkoholwerbung am Fernsehen grundsätzlich inakzeptabel. Das Medium Fernsehen verwebt Produkteinformation mit Emotion und Lifestyle. Besonders anfällig für diese einseitig positiven Werbebotschaften sind die Jugendlichen. In Zeiten wachsender Problemlasten – Rauschtrinken, Gewaltexzesse unter Alkoholeinfluss, Lärm, Littering, Vandalismus – ist die Aufhebung des Alkoholwerbeverbots am Fernsehen das falsche Signal.
Ein gemeinschaftliches Communiqué der SFA, GREA, dem Fachverband Sucht und Ingrado.
Für weitere Informationen:
Markus Theunert, Generalsekretär Fachverband Sucht, Tel. 079 238 85 12
Monique Helfer, Medienverantwortliche SFA, Tel. 021 321 29 74
(Quelle: Medienmitteilung der SFA)
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