Montag, 06. Februar 2012

Alcoguard kann Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern

Volvo führt System zur freiwilligen Alkoholkontrolle ein

Als erster Automobilhersteller weltweit hat Volvo mit Alcoguard ein eigenes Kontrollsystem zur Vermeidung alkoholbedingter Verkehrsunfälle zur Serienreife gebracht und bietet dieses ab sofort auch auf dem deutschen Markt für die meisten aktuellen Modelle an.

Das Gerät ist vollständig in das Fahrzeug integriert und verhindert das Starten, sobald der Atemalkoholwert beim Fahrer einen definierten Wert überschreitet. Alcoguard arbeitet mit modernster Brennstoffzellen-Technologie und zeichnet sich durch hohe Bedienfreundlichkeit und Zuverlässigkeit aus.

Beim Einsatz von Alcoguard muss der Fahrer eine Atemprobe abgeben, bevor sich das Fahrzeug starten lässt. Dabei bläst er in ein handliches Mobilgerät von der Größe einer Fernbedienung, das den Atem analysiert und die Werte per Funksignal an die Fahrzeugelektronik übermittelt. Liegt der Alkoholwert über einer bestimmten Grenze, lässt sich das Fahrzeug nicht mehr starten. Das Kontrollgerät kann auf verschiedene Grenzwerte von 0,3 bis 0,8 Promille eingestellt werden. Eine Manipulation des Gerätes - beispielsweise durch externe Luftquellen - ist dank der hochentwickelten Sensorik ausgeschlossen.

Der Volvo Alcoguard kostet 850,- Euro (inkl. 19% MwSt.) zuzüglich Einbaukosten, die je nach Modell und individuellem Verrechnungssatz der Werkstatt zwischen ca. 50,- und 90,- Euro liegen. Alcoguard ist erhältlich für die Modelle Volvo C30, Volvo S40, Volvo V50, Volvo C70  (jeweils ab Modelljahr 2009), Volvo V70, Volvo XC70, Volvo S80 (ab Modelljahr 2008) sowie den Volvo XC60 (ab Produktionsstart 2008). Einzige Einschränkung: Alcoguard ist nicht in Verbindung mit der Option „Keyless Vehicle" erhältlich. Zur Sicherstellung präziser Messwerte muss der Alcoguard einmal pro Jahr in einer autorisierten Volvo Werkstatt kalibriert werden, die Kosten dafür liegen unter 20,- Euro.

Die Nutzung des Volvo Alcoguard erfolgt freiwillig, die Messergebnisse haben keinen Einfluss auf rechtliche Bestimmungen. In Schweden, dem Heimatland von Volvo, gibt es allerdings schon Gewerbekunden, die die Nutzung des innovativen Assistenzsystems bei Firmenfahrzeugen im Zuge eines bestehenden Arbeitsverhältnisses mit ihren Mitarbeitern regeln und zur Pflicht machen. Zielgruppe für den Alcoguard sind in erster Linie Flottenkunden und Behörden. Aber auch für verantwortungsbewusste Privatkunden ist das neue Kontrollsystem eine interessante Option.

Das Ergebnis der Messung wird durch farbige LED-Leuchten im Handgerät angezeigt. Die Anzeige richtet sich nach dem festgelegten Wert. Dabei steht Grün für „Start freigegeben", Gelb für „Fahren nicht empfohlen, aber Start freigegeben" und Rot für „Start blockiert". Zudem erhält der Nutzer durch das fahrzeugeigene Informationsdisplay Hilfe bei der Anwendung. Beispielsweise dazu, ob der Alkoholtest erfolgreich war oder eine zweite Probe erforderlich ist. Das Ergebnis der Analyse bleibt bis zu dreißig Minuten nach dem Abstellen des Motors im System gespeichert, damit der Fahrer nach einer kurzen Pause keinen neuen Test absolvieren muss.

Bei dem System kann der Kunde zwischen zwei Software-Ausführungen wählen. Bei der Variante „Single Bypass" lässt sich Alcoguard einmal umgehen, danach muss das Fahrzeug zum Reset von Alcoguard in die Werkstatt. Bei der Version „Multiple Bypass" kann die Blockierfunktion beliebig oft außer Kraft gesetzt werden.

Die Kommunikation des Mobilgerätes mit dem Bordnetz des Fahrzeugs ist in einem Radius von zehn Metern möglich. Einsatzbereit ist der Alkoholtester aber überall. Bei Raumtemperatur ist das Gerät innerhalb weniger Sekunden einsatzbereit. Um die Wartezeit zu reduzieren, wird nach dem Entriegeln des Fahrzeugs das Mobilgerät in seiner Halterung elektrisch beheizt. Darüber hinaus umfasst das Lieferprogramm von Alcoguard auch ein Stromkabel zur externen Energieversorgung sowie ein Set neuer Mundstücke. Für Gefahrensituationen oder bei Verlust des Testgerätes kann zudem einmalig eine Überbrückungsfunktion zum Start des Fahrzeugs über eine unbegrenzte Dauer eingestellt werden.

17.500 Alkoholunfälle mit Personenschäden
Alkohol am Steuer ist nach wie vor eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. 2009 ereigneten sich bundesweit rund 17.500 Alkoholunfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer verletzt oder getötet wurden. Europaweit kommen bei Alkoholunfällen jährlich 10.000 Menschen ums Leben. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, setzt sich und andere erheblichen Risiken aus. Zu den körperlichen Reaktionen auf übermäßigen Alkoholgebrauch zählen unter anderem die Abnahme des Reaktionsvermögens, Sehstörungen sowie mangelnde Orientierung.

Die rechtlich relevante Grenze beträgt in Deutschland 0,5 Promille, für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS) beginnt die Gefahrenschwelle aber bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille. Daher kann die Polizei Fahrer schon bei 0,3 Promille als alkoholbeeinflusst einstufen. Bei 0,5 Promille ist das Unfallrisiko bereits doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Ab 1,1 Promille ist das Unfallrisiko bereits mehr als zehnfach erhöht, und es gilt die absolute Fahruntüchtigkeit.

Fahren unter Alkohol hat drastische Strafen zur Folge. Wer ab einem Wert von 0,3 Promille einen Unfall verursacht, dem wird der Führerschein entzogen, er erhält sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
(Quelle: Pressemitteilung Volvo Car Germany)

siehe auch:

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