Unmengen von Abfall

Zuger Freibad: Mitbringen von alkoholischen Getränken ab sofort verboten

Es ist ab sofort untersagt, alkoholische Getränke in die Badi Siehbach in Zug mitzubringen. Dies hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 23. August 2011 mit einer entsprechenden Anpassung der Badeordnung beschlossen.

Der Stadtrat begründet diese Sofortmassnahme mit der massiven Verunreinigung der Badeanalage Siehbach am Wochenende vom 20./21. August. Es wurden nicht nur Unmengen von Abfall liegengelassen, sondern auch Flaschen mit alkoholischen Getränken zerschlagen, deren Scherben die badenden Gäste hätten verletzen können.

Die Badeanstalt konnte am Sonntag erst wieder geöffnet werden, nachdem die Mitarbeitenden des Werkhofs das Gelände mit einem ausserordentlich grossen Aufwand gereinigt hatten. Eine wirksame Massnahme gegen solche Exzesse ist das Verbot des Konsumierens und Mitbringens von Alkohol, wie das bereits in der Badeanlage Seeliken erfolgreich umgesetzt wurde.

Eine Ausnahme vom Alkoholverbot soll wie in der Seeliken für den Kioskbetrieb des Siehbachs und die dort verkauften Getränke gelten. Securitas-Patrouillen werden kontrollieren und sicherstellen, dass das Verbot eingehalten wird.

Gleichzeitig hat der Stadtrat mit einem Schreiben den Regierungsrat aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Littering-Sünder in einem einfachen Ordnungsbussenverfahren zur Verantwortung gezogen werden können.
(Quelle: Stadt Zug)