Pressemeldung Polizeipräsidium Rheinpfalz und Polizeiinspektion Ludwigshafen
Zwischenbilanz der Gefahrenabwehrverordnung vorgelegt
"Wenngleich die Gefahrenabwehrverordnung für den Berliner Platz und dessen Umgebung noch bis einschließlich 30. September 2009 läuft, so lässt sich doch in einer Zwischenbilanz sagen, dass die durch die Verordnung ermöglichten Eingriffsmöglichkeiten zu einer Eindämmung der Probleme rund um den Berliner Platz führen, die Gefahrenabwehrverordnung demnach positiv ist", betonte Bürgermeister Wilhelm Zeiser in einer Pressekonferenz am Freitag, 21. August 2009, im Rathaus Ludwigshafen.
Im Zeitraum von 1. Mai bis 31. Juli 2009 wurden vom Kommunalen Vollzugsdienst des städtischen Bereichs Öffentliche Ordnung 140 Kontrollen durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden 73 Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung festgestellt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. "Bei den Verstößen ist dabei ein Rückgang zu verzeichnen. Im Juli 2008, und erst ab diesem Zeitpunkt galt die Gefahrenabwehrverordnung im letzten Jahr, wurden 43 Verstöße registriert, im Juli 2009 34 Verstöße. Auch mussten im Juli 2008 noch 16 Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden, im Juli 2009 vier Aufenthaltsverbote", konkretisierte Bürgermeister Zeiser den positiven Trend.
Weiterhin wurde von Seiten des Kommunalen Vollzugsdienst in 27 Fällen Informationsmaterial zur Gefahrenabwehrverordnung an Passanten ausgehändigt, wie auch 43mal Informationsmaterial an Jugendliche verteilt wurde. "Wie uns von Bürgerinnen und Bürgern sowie ortsansässigen Gastronomen bestätigt wird, wirken der Berliner Platz und dessen Umgebung insgesamt sauberer und es fallen keine herumliegenden Glasscherben mehr auf. Auch wird nach unseren Erkenntnissen weniger Alkohol konsumiert und die Lärmbeschwerden sind sehr stark zurückgegangen", erklärte Günter Wieme, Leiter des städtischen Bereichs Öffentliche Ordnung.
Auch aus Sicht der Polizei zeichnet sich nach den bisherigen Erkenntnissen ein positiver Trend ab. "Die Gefahrenabwehrverordnung scheint in diesem Jahr wieder Wirkung zu zeigen; darüber hinaus ermöglicht sie den Einsatzkräften eine rechtssichere Intervention, bevor es überhaupt zu konkreten Gefährdungen oder Straftaten kommt", so Polizeipräsident Wolfgang Fromm.
Die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 hat seit April 2008 im Rahmen einer mit Stadt, Bundespolizei und Bereitschaftspolizei abgestimmten Maßnahmenkonzeption ihre Präsenz rund um den Berliner Platz deutlich erhöht. Von Januar bis Juli 2009 haben dort 527 Polizeibeamtinnen und -beamte 1 128 Einsatzstunden geleistet. Die Straftaten sind in dieser Zeit um 16,27 Prozent, die Körperverletzungen um 15,22 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum zurückgegangen.
Während der bisherigen Gültigkeitsdauer der Gefahrenabwehrverordnung von Mai bis Juli hat sich die Anzahl der Straftaten um 2,68 Prozent verringert. Diese Entwicklung gilt vor allem auch für die kritischen Zeiträume an den Wochenenden und Feiertagen. Der Anteil der alkoholbeeinflussten Straftaten ist auf 56,3 Prozent gefallen (Vorjahr: 60,7 Prozent). Ebenso sind die regelmäßig mit Alkoholkonsum im Zusammenhang stehenden Fälle von Ingewahrsammaßnahmen, Platzverweisen und hilflosen Personen ganz erheblich zwischen 35 und 51 Prozent zurückgegangen so Polizeidirektor Georg Litz, Leiter der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1.
Info Gefahrenabwehrverordnung:
Die Gefahrenabwehrverordnung für den Berliner Platz und dessen Umgebung ist seit 1. Mai 2009 in Kraft und gilt noch bis 30. September 2009. Seit in Krafttreten darf im Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung in den Nächten von Donnerstag auf Freitag, Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag, jeweils zwischen 22 bis 7 Uhr, kein Alkohol konsumiert oder mit sich getragen werden. Ebenso dürfen keine Flaschen oder Gläser mitgeführt werden. Die Gefahrenabwehrverordnung gilt für den Berliner Platz, die an diesen anschließende Heny-Roos-Passage, den Ernst-Bloch-Platz und den an diesen anschließenden Kurzzeitparkplatz. Dieses Gebiet wird begrenzt durch die Bismarckstraße, die Wredestraße, die Yorckstraße und die Mundenheimer Straße. Im Osten wird das Gebiet begrenzt durch die Rheinschanzenpromenade beginnend südlich des Gebäudes Rheinuferstraße 8 bis einschließlich des Gebäudes Rheinpromenade 12.
(Quelle: Pressemeldung Ludwigshafen am Rhein und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, Polizeiinspektion Ludwigshafen, 20.08.2009)
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