Montag, 06. Februar 2012

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Kostenbeteiligung bei Unfall nach Alkoholfahrt

Für die Behandlungskosten nach einem Verkehrsunfall kann die gesetzliche Krankenkasse von ihrem Mitglied eine finanzielle Beteiligung verlangen und das Krankengeld kürzen.

Der Versicherte war volltrunken und mit Canabisrückständen im Blut mit dem Auto verunglückt. Die Behandlungskosten und das gezahlte Krankengeld beliefen sich auf 10.000 €. Er wurde rechtskräftig wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Die Krankenkasse forderte daraufhin 20% der Kosten sowie einen Teil des Krankengelds zurück.

Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat die dagegen gerichtete Klage des Versicherten abgewiesen. Nach Ansicht der Richter sei die Kostenbeteiligung zu Recht erfolgt. Wer vorsätzlich eine Straßenverkehrsgefährdung begehe, könne an den Behandlungskosten beteiligt werden und müsse anteilig das Krankengeld zurückzahlen. Eine Kostenbeteiligung von 20% sei angemessen, zumal der Versicherte seine Einkommensverhältnisse nicht offen gelegt habe.
(Quelle: Pressemitteilung Landessozialgericht Sachsen-Anhalt)

 

siehe auch:

03.02.12
Landessozialgericht Bayern
Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Besteht der Versicherungsschutz aber auch, wenn Alkohol im Spiel ist? Dazu hat das Bayerische Landessozialgericht...
02.02.12
Zurich Gruppe
Ob Karneval oder Fastnacht: Wenn die Fünfte Jahreszeit ihrem Höhepunkt entgegenschunkelt, fließt auch der Alkohol wieder in rauen Mengen. Die Zurich Versicherung in Deutschland weist darauf hin: Kommt es wegen Alkoholeinfluss zu Schl...
10.10.11
LAG Hessen
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Kraftfahrer, der bei einer privaten Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille ertappt wird, seinen Arbeitsplatz verlieren kann.
15.03.11
Bundesverfassungsgericht
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr...
04.10.10
Universität Bonn
Urintests auf bestimmte Abbauprodukte von Alkohol sind besser, als so mancher Alkoholsünder denkt: Sie lassen sich durch geringe Ethanolmengen, wie sie etwa in überreifen Bananen zu finden sind, kaum irritieren. Das zeigt eine Studie der...
01.07.10
Zumindest Versuch notwendig, einen Richter zu erreichen
Der Beschwerdeführerin wurde im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ohne richterliche Anordnung Blut entnommen. Ein Zeuge hatte die Polizei auf eine mögliche Trunkenheitsfahrt der Beschwerdeführerin aufmerksam gemacht.
03.03.10
Niedersachsens Innenminister Busemann: „Richtervorbehalt soll entfallen“
HANNOVER. "Wir brauchen Rechtsklarheit. Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO) sollte entfallen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werden wir im...
25.01.12
Umfangreiche Informationen für Autofahrer
Jeder zehnte Verkehrstote auf deutschen Straßen war im vergangenen Jahr auf Alkohol am Steuer zurückzuführen. Noch immer unterschätzen viele Autofahrer den Einfluss von Alkohol auf ihre Fahrtüchtigkeit. Wie kommt es zum...
16.12.11
Webtipp "Augsburger Allgemeine"
"Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will Kommunen die Möglichkeit eröffnen, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen zu verbieten." [...] bei "Augsburger Allgemeine" weiterlesen