Schweiz
Stadt Zug: Alkoholverbot im Schwimmbad
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 16. März 2010 die Badeordnung der Stadt Zug ergänzt und das Konsumieren und Mitbringen von Alkohol in der Badeanlage Seeliken ab sofort verboten. Eine Ausnahme gilt für den Gastwirtschaftsbetrieb der Seeliken und die dort verkauften Getränke.
Der Stadtrat reagiert damit auf die Vandalenakte in der Seeliken und in der Altstadt in der Nacht vom Samstag/Sonntag, 27./28. Februar 2010. Er will aber auch weiteren Verunreinigungen (Littering) in der Seeliken vorbeugen, die oft nach nächtlichen Zechereien anzutreffen sind. Kontrolliert wird die Massnahme mit Securitas-Patrouillen, die bereits eingesetzt worden sind und schon während der vergangenen Saisons die Badeanlagen kontrollierten.
Mit ein Hauptgrund für Vandalenakte und Littering ist der Konsum von Alkohol. Der Stadtrat wird deshalb prüfen, ob das Alkoholverbot auf die öffentlichen Anlagen der Stadt Zug ausgedehnt werden soll. Die Erfahrungen in der Badeanlage Seeliken werden dabei berücksichtigt.
(Quelle: Stadt Zug)
siehe auch:
Heute beliebt:
-
Aus dem PolizeiberichtMittelfranken: Polizei rettet betrunkene Mädchen vor Erfrieren05.02.12
-
DHSProjektdatenbank "Gewaltreduktion durch Prävention"03.02.12
-
Landessozialgericht BayernAlkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache kostet den Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft03.02.12
-
Kein Führerschein bei groben AlkoholverfehlungenLandratsamt Lichtenfels prüft Alkohol- und Drogenkonsum vor der Erteilung des Führerscheins01.04.10
-
Zitate der Woche 14.06 - 20.06.201020.06.10
-
WebtippAnimation: Drogen im Gehirn25.04.09
-
Bisherige Maßnahmen reichen nichtWHO: Alkohol am Steuer gerade zum Jahreswechsel eine tödliche Gefahr15.12.11
