Montag, 06. Februar 2012

Prävention im Kanton Genf

Wirkung der Verkaufseinschränkungen für Alkohol

Zeitliche und örtliche Verkaufseinschränkungen für alkoholische Getränke stellen ein wirksames Instrument der Prävention dar. Dies zeigt eine Studie von Sucht Info Schweiz. Seit 2005 gilt im Kanton Genf für Läden nachts ein Alkoholverkaufsverbot, und Tankstellen sowie Videotheken dürfen generell keinen Alkohol mehr verkaufen. Die Untersuchung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt die positiven Auswirkungen auf das Rauschtrinken Jugendlicher und junger Erwachsener.

Ab Februar 2005 verstärkte der Kanton Genf die Präventionsbemühungen beim Alkohol: Seit diesem Datum gilt für Läden ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 21 und 7 Uhr; Tankstellen und Videotheken dürfen keine alkoholischen Getränke im Sortiment haben. Dass solche Massnahmen namentlich den Jugendschutz stärken und das Rauschtrinken einschränken können, verdeutlicht die aktuelle Untersuchung von Sucht Info Schweiz im Auftrag des BAG.

Weniger Spitaleinlieferungen

Für die vorliegende Untersuchung hat ein Forscherteam die Entwicklung der alkoholbedingten Spitaleinlieferungen im Kanton Genf analysiert und mit der übrigen Schweiz verglichen. Zwischen 2002 und 2007 nahm die Anzahl der Spitaleinlieferungen aufgrund von Alkoholvergiftungen in der Schweiz insgesamt zu. Im Kanton Genf gingen diese Notaufnahmen bei den 10- bis 15-Jährigen seit 2005 im Gegensatz zu den anderen Kantonen zurück. Bei den 16- bis 29-Jährigen war die Zunahme im Kanton Genf geringer als in der übrigen Schweiz. Ohne Einführung dieser Massnahme wäre die Entwicklung im Kanton Genf negativer verlaufen. Gemäss Schätzung war hier die Zahl der Notaufnahmen wegen Alkoholvergiftungen bei den 10- bis 29-Jährigen zwischen 2005 und 2007 infolge der Verkaufseinschränkung um 35% tiefer. Keine Auswirkung zeigte sich bei den über 29-Jährigen. „Auch wenig einschränkende Massnahmen beeinflussen letztlich das Rauschtrinken und die Notaufnahmen“, folgert Matthias Wicki, Forscher bei Sucht Info Schweiz.

Berücksichtigt wurden die in den Spitalstatistiken monatlich dokumentierten Fälle von Alkoholvergiftungen der Jahre 2002 bis 2007. Sie bilden einen Indikator für das Rauschtrinken. Jugendliche und junge Erwachsene kaufen alkoholische Getränke oft ungeplant und spontan ein. Verkaufseinschränkungen in den Geschäften beeinflussen daher die konsumierten Mengen. Da junge Menschen häufig punktuell trinken und über die Stränge schlagen, ist der Zusammenhang zwischen Rauschtrinken und den Einschränkungen beim Alkoholverkauf naheliegend.

Verkauf und Konsum hängen zusammen

Die internationale Literatur bestätigt, dass gerade bei Jugendlichen die Erhältlichkeit von Alkohol mit dem Konsum bzw. alkoholbezogenen Problemen zusammenhängen. Verkaufseinschränkungen sind hier eine wirksame Präventionsmassnahme, wenn sie denn eingehalten werden. Die Erfahrung im Kanton Genf zeigt, dass der eingeschränkte Zugang zu alkoholischen Getränken die Basis einer wirksamen Politik ist, um problematischem Alkoholkonsum bei Jugendlichen vorzubeugen, sofern Kontrollen beim Vollzug sowie Massnahmen zur Gesundheitsförderung dazukommen.

Forschungsbericht zum Download
Gmel, G., & Wicki, M. (2010). Effekt der Einschränkung der Erhältlichkeit von Alkohol auf Alkohol-Intoxikationen im Kanton Genf (Forschungsbericht Nr. 54-A). Lausanne: Sucht Info Schweiz.
(Quelle: Medienmitteilung Sucht Info Schweiz)

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